Das Ministerium für Finanzen und Finanzen wird 440 Assistenzexperten einstellen

Das Ministerium für Finanzen und Finanzen wird einen stellvertretenden Experten UcGhO jpg empfangen
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Das Ministerium für Finanzen und Finanzen wird 440 Assistenzexperten einstellen. Bewerbungsschluss: 29. Januar – 15. März 2024

Aus dem Ministerium für Finanzen und Finanzen:

ANKÜNDIGUNG DER ZUGANGSPRÜFUNG FÜR TREASURY- UND FINANCE-ASSISTENT-EXPERTE

I-INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNG:

Es wird eine Aufnahmeprüfung abgehalten, um insgesamt 40 Stellen als „Assistent für Treasury and Finance Assistant Expert“ bei der zentralen Organisation des Ministeriums für Treasury and Finance, dem Property Crimes Investigation Board, zu ernennen. Maximal die Hälfte der Quote an Bewerbern, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestehen. Er/sie kann im Rahmen des Leistungsbedarfs des Ministeriums und des Antrags des Kandidaten der Provinz Istanbul zugeteilt werden.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Phasen, einer schriftlichen und einer mündlichen, und der schriftliche Teil wird in zwei Sitzungen nach der klassischen Methode am 02. März 2024 (Samstag) in Ankara abgehalten.

Informationen zu allen Phasen der Aufnahmeprüfung (Anmeldung zur Aufnahmeprüfung, Aktualisierung, Stornierung und Ergebnis der Bewerbung, schriftlicher Prüfungsort, Datum, Punktzahl und Ergebnis, mündlicher Prüfungsort, Datum, Punktzahl und Ergebnis und Endergebnis usw.) können von den Kandidaten auf der Career Gate-Plattform bereitgestellt werden (https://isealimkariverkapisi.cbiko.gov.tr) kann über verfolgt werden.

II- ANMELDUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE PRÜFUNG:

Bewerber, die sich für die Aufnahmeprüfung bewerben, müssen ab dem Bewerbungsschluss (26) die folgenden allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen.

a) die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 zu tragen,

b) am 35. Januar des Jahres, in dem die Aufnahmeprüfung stattfindet, noch nicht fünfunddreißig (01) Jahre alt sein (bewerben können sich Personen, die am oder nach dem 01 geboren wurden),

e) den Antrag fristgerecht gestellt zu haben,

d) die in Tabelle 1 aufgeführten Bildungsvoraussetzungen erfüllen,

d) Teilnahme an der öffentlichen Personalauswahlprüfung (KPSS), die von ÖSYM im Jahr 2022 oder 2023 durchgeführt wurde, und mindestens 75 (fünfundsiebzig) Punkte aus einer der in Tabelle XNUMX angegebenen Punktetypen haben,

e) Sie haben nicht mehr als zweimal an der Aufnahmeprüfung zum Treasury and Finance Assistant Expert teilgenommen.

Um sofort über die Ankündigungen informiert zu werden, können Sie unsere Android- und IOS-Anwendungen herunterladen und Benachrichtigungen aktivieren. .

ANWENDUNG IH-PRÜFUNG:

a) Bewerbungen können über das E-Government-System, das Ministerium für Finanzen und Finanzen – Career Gate Public Recruitment oder die Career Gate-Plattform (https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr) oder durch Anmeldung über die E-Human-Plattform erfolgt die Prüfung elektronisch über die Anmeldemaske. Andere als die oben genannten Anträge werden nicht berücksichtigt und Anträge, die persönlich, per Fracht oder per Post eingereicht werden, werden nicht angenommen. Aufgrund möglicher Störungen im elektronischen Umfeld sollten Bewerbungen nicht bis zur letzten Minute verschoben werden.

b) Kandidaten können sich nur für ein Feld bewerben, das dem Bildungsstatus in Tabelle 1 entspricht, indem sie nur einen Bewertungstyp verwenden. Bewerbungen von Bewerbern, die mehr als eine Präferenz angeben, gelten als ungültig und Bewerber in dieser Situation können keine Rechte geltend machen.

c) Abschlussinformationen und KPSS-Ergebnisse von Kandidaten, die sich für die Aufnahmeprüfung bewerben, können über die Webdienste des Council of Higher Education (YÖK) und ÖSYM abgerufen werden; Da Informationen zu Vorstrafen, Militärdienst und Identität über die Webdienste der entsprechenden Institutionen bereitgestellt werden, werden diese Dokumente nicht von den Kandidaten in der Bewerbungsphase angefordert, und von Kandidaten mit Fehlern/Unvollständigkeiten in ihren Abschlussinformationen oder deren Abschlussinformationen Wenn Sie nicht eingehen, müssen Sie Ihre genehmigte Diplomkopie oder Ihre Abschlusszeugnisse im PDF- oder JPEG-Format in das System hochladen.

c) Bewerber, die über einen Abschluss an Bildungseinrichtungen im In- oder Ausland verfügen und über eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für das in der Ausschreibung angestrebte Bildungsniveau verfügen, müssen anstelle eines Diploms oder Abschlusszeugnisses die Gleichwertigkeitsbescheinigung im PDF- oder JPEG-Format in das System hochladen.

d) Kandidaten; Indem Sie das „Sonstige Informationen zum Kandidatenformular“ im PDF- oder JPEG-Format ausfüllen

Es wird in den Abschnitt „Zusätzliche Dateien“ hochgeladen.

e) Jede Bewerbung, bei der als Ergebnis der Bewerbung nicht der Hinweis „Ihre Transaktion wurde erfolgreich abgeschlossen...“ auf der Career Door-Plattform angezeigt wird, wird nicht bewertet. Daher müssen Kandidaten prüfen, ob der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist oder nicht.

f) Der Kandidat ist dafür verantwortlich, den Bewerbungsprozess fehlerfrei, vollständig und in Übereinstimmung mit den in dieser Ausschreibung genannten Punkten abzuschließen und die angeforderten Dokumente in der Bewerbungsphase in das System hochzuladen. Kandidaten, die diese Punkte nicht einhalten, können keine Rechte geltend machen.

g) Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden, aus welchem ​​Grund auch immer, keine Änderungen an den Bewerberdaten vorgenommen.

g) Das Ministerium kann von den Bewerbern in jeder Phase der Bewerbung und Prüfung die Originale der in das System hochgeladenen Dokumente anfordern.

IV- BESTIMMUNG DER KANDIDATEN, DIE DIE PRÜFUNG ABLEGEN:

Unter denjenigen, die sich für die Aufnahmeprüfung bewerben, ist das Zehnfache der in Tabelle 1 für jedes Feld festgelegten Quotenanzahl gemäß der auf der Grundlage der KPSS-Punktzahl zu erstellenden Rangfolge, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl, zur Teilnahme berechtigt im schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung für dieses Fach. Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letzte Kandidat in der Rangliste werden ebenfalls zur schriftlichen Prüfung eingeladen.

Kandidaten, die zur Teilnahme am schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung berechtigt sind, und ihre Prüfungseintrittsorte werden mindestens 10 Tage vor dem Termin der schriftlichen Prüfung auf der Website (www.hmb.gov.tr) bekannt gegeben. Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung der Kandidaten.

V- Prüfungsform, Themen und Bewertung der Prüfung:

Die Aufnahmeprüfung findet in zwei Phasen statt: schriftlich und mündlich. Wer die schriftliche Prüfung nicht besteht, wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.

1) Form, Themen und Auswertung der Detailprüfung:

Der schriftliche Teil der Aufnahmeprüfung wird in zwei Sitzungen im klassischen Verfahren aus den unten aufgeführten Fächergruppen abgehalten.

Die oben genannten Fächergruppen beziehen sich auf den allgemeinen Rahmen der schriftlichen Prüfung und bedeuten nicht, dass Fragen aus allen Fächern jeder Fächergruppe gestellt werden. Probandengruppen werden gleichgewichtig bewertet.

Die schriftliche Prüfung wird mit 100 (einhundert) vollen Punkten bewertet, und um in der schriftlichen Prüfung als erfolgreich zu gelten, müssen aus jeder Fächergruppe mindestens 50 (fünfzig) Punkte erreicht werden und ihr Durchschnitt muss mindestens 70 betragen (siebzig) Punkte.

2) Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse und Einladung zur mündlichen Prüfung:

Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden durch Veröffentlichung auf der Website (www.hmb.aov.tr) bekannt gegeben.

Gemäß der Rangfolge, die ausgehend von dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl unter denjenigen, die die schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden haben, zu erstellen ist, sind Kandidaten, die das Vierfache der für jedes Fach in Tabelle I festgelegten Quotenzahl erreichen, zur Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung berechtigt Aufnahmeprüfung für dieses Fachgebiet. Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letzte Kandidat im Ranking werden ebenfalls zum mündlichen Teil der Aufnahmeprüfung eingeladen.

Ort, Datum und Uhrzeit der mündlichen Prüfung werden mindestens zehn Tage vor dem Termin der mündlichen Prüfung auf der Website (www.hmb.gov.tr) bekannt gegeben.

3) Themen und Bewertung der mündlichen Prüfung:

Bei der mündlichen Prüfung werden die Kandidaten von den Kommissionsmitgliedern gestellt;

a) Kenntnisstand zu schriftlichen Prüfungsgegenständen (50 Punkte),

b) Fähigkeit, ein Thema zu verstehen und zusammenzufassen, Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit (10 Punkte),

c) Eignung von Verdienst, Repräsentation, Verhalten und Reaktionen auf den Beruf (10 Punkte),

d) Selbstvertrauen, Überzeugungskraft und Überzeugungskraft (10 Punkte),

d) Allgemeines Talent und allgemeine Kultur (10 Punkte),

e) Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen (10 Punkte),

Sie werden bewertet, indem für jeden Aspekt gesondert Punkte vergeben werden und die vergebenen Punkte separat in einem Bericht festgehalten werden. Darüber hinaus wird für die mündliche Prüfung kein Aufzeichnungssystem eingesetzt.

Um die mündliche Prüfung als bestanden zu betrachten, muss der Durchschnitt der vom Vorsitzenden und den Mitgliedern der Kommission vergebenen Punkte mindestens 100 (siebzig) von 70 (einhundert) betragen.

4) Abschlussbewertung:

Um die Aufnahmeprüfung als bestanden zu betrachten, ist es zwingend erforderlich, in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils mindestens 70 (siebzig) Punkte zu erreichen. Der Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse derjenigen, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden haben, bildet die Reihenfolge des Erfolgs.

Die Kandidaten werden in der Reihenfolge ihres Erfolgs eingestuft, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl. Gemäß der Erfolgsordnung werden als Hauptkandidaten Kandidaten ermittelt, die der Gesamtzahl der für das Bewerbungsfeld ausgeschriebenen Quoten entsprechen, davon wird höchstens die Hälfte als Stellvertreter bestimmt. Wenn die Punktzahlen gleich sind, erhält diejenige mit der höheren schriftlichen Punktzahl bzw. KPSS-Punktzahl für die Aufnahmeprüfung Vorrang.

Die Rechte der Kandidaten auf der Reserveliste gelten vor Beginn der beruflichen Grundausbildung und begründen keinen Anspruch oder Vorrang für nachfolgende Prüfungen. Darüber hinaus erlöschen die Rechte von Ersatzkandidaten, die innerhalb dieser Frist erfolgreich in die Prüfung aufgenommen wurden.

Das Erzielen von 70 (siebzig) Punkten oder mehr in der Aufnahmeprüfung stellt keinen Anspruch auf Kandidaten dar, die nicht in die Rangliste aufgenommen werden können.

VI – Einspruch gegen das Prüfungsergebnis:

Prüfungsergebnisse können innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich beim Ministerium beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Einspruch spätestens innerhalb von zehn Tagen von der Prüfungskommission beurteilt und das Ergebnis der zuständigen Person schriftlich mitgeteilt. Nicht fristgerecht erhobene Einwendungen werden nicht berücksichtigt.

VII- AUFGABE:

a) Kandidaten, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden haben, werden zum Leiter des Financial Crimes Investigation Board, der zentralen Organisation des Ministeriums, ernannt. Von den Bewerbern, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestehen, kann im Rahmen der Servicebedürfnisse des Ministeriums und des Antrags des Bewerbers höchstens die Hälfte der Quotenzahl der Provinz Istanbul zugewiesen werden.

b) Bei denjenigen, die die Aufnahmeprüfung bestehen, bei denen sich herausstellt, dass sie falsche Angaben gemacht haben oder bei denen sich später herausstellt, dass sie die Einstellungsbedingungen nicht erfüllen, werden die Prüfungsergebnisse als ungültig erachtet und ihre Ernennungen werden nicht vorgenommen. Auch wenn ihre Termine vergeben sind, werden sie abgesagt. Sie können keine Rechte geltend machen.

c) Wer vor dem Berufungsverfahren verzichtet, wird nicht ernannt.

c) Die Ernennungen der ernannten Personen, die ihr Amt nicht innerhalb der gesetzlichen Frist antreten, werden annulliert.

d) Kandidaten, die in der Reihenfolge ihres Erfolgs auf der Reserveliste stehen, anstelle derjenigen, die ihre Ernennungsunterlagen nicht fristgerecht einreichen, derjenigen, die in den Absätzen (b), (c) und (d) aufgeführt sind, und derjenigen, die ihre Stellen verlassen aus verschiedenen Gründen nach Einstellung und Aufnahme der Tätigkeit, sofern diese vor Beginn der beruflichen Grundausbildung liegt. Die Einstellung kann unter erfolgen

Vin- ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM BERUF:

Treasury- und Finanzassistenten-Experten werden im Rahmen des „Beamtengesetzes Nr. 657“ beschäftigt und unterliegen hinsichtlich ihrer Ausbildung, Pflichten und Verantwortlichkeiten den Bestimmungen der „Treasury and Finance Expertise Regulation“ des Ministeriums für Finanzen und Finanzen andere Angelegenheiten. Der Treasury- und Finanzassistent-Expertenstab ist der beruflich spezialisierte Mitarbeiterstab der Zentralorganisation des Ministeriums.

Die Fachassistenzzeit beträgt mindestens drei Jahre, während der Ausbildungszeit sind Fachassistenzbeamte; Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in Gesetzgebung und Praxis, die Aneignung analytischen Denkens, wissenschaftlicher Studien- und Forschungsgewohnheiten sowie die Verbesserung von Teamarbeit, Kommunikationsfähigkeit und Fremdsprachenkenntnissen. In diesem Zusammenhang können Sie von verschiedenen Schulungen und Kursen profitieren.

Sachverständige sind berechtigt, die Eignungsprüfung abzulegen, sofern ihre tatsächliche Dienstzeit mindestens drei Jahre beträgt und ihre Abschlussarbeiten als erfolgreich bewertet werden. Wer die Eignungsprüfung, die aus zwei Phasen, schriftlich und mündlich, besteht, erfolgreich abschließt, muss bei der Fremdsprachenprüfung mindestens das Niveau (C) oder eine ausreichende Punktzahl bei einer anderen international gültigen, als gleichwertig anerkannten Prüfung erreicht haben spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Eignungsprüfung über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Bei entsprechender Eignung erfolgt die Ernennung zum „Experten für Treasury und Finanzen“.

Treasury- und Finanzexperten durchlaufen kontinuierliche Aus- und Weiterbildungsprogramme, um ihre individuellen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriereplanung zu unterstützen. Darüber hinaus können sie im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften zu Ausbildungszwecken ins Ausland entsandt werden oder im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr vorübergehend zur Durchführung von Berufsprüfungen ins Ausland entsandt werden , Verfahren und Grundsätze, die vom Ministerium und im Rahmen der Quote festgelegt werden.

IX- ANDERE PROBLEME:

a) Die Kandidaten müssen einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis/vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass mit türkischer Personalausweisnummer) mit sich führen, der zur Identifizierung in der Prüfung verwendet werden soll.

b) Bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara wird eine Strafanzeige eingereicht, um die einschlägigen Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 gegen diejenigen anzuwenden, bei denen festgestellt wird, dass sie falsche Angaben gemacht oder Dokumente vorgelegt haben.

c) Informationen zum Prüfungsablauf; Ministerium für Finanzen und Finanzen, Generaldirektion Personal, Abteilung Prüfungsdienste, 3. Etage, Raum Nr.: 308 Dikmen Caddesi (06420) Çankaya/ANKARA, Telefonnummer 0 (312) 415 20 54 – 415 20 55 und 0 (312) 425 04 43. Sie sind unter den Nummern und [email protected] erreichbar.

Angekündigt werden

Aus dem Ministerium für Finanzen und Finanzen:

ANKÜNDIGUNG DER REFRESHER'S ASSISTANT EXPERT-EINGANGSPRÜFUNG

I- INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNG:

Für die insgesamt 400 offenen Stellen als „Assistent für Finanzbuchhaltung“ in der Provinzorganisation des Ministeriums für Finanzen und Finanzen werden stellvertretende Finanzbuchhaltungsexperten für die in Tabelle XNUMX aufgeführten Positionen eingestellt.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Phasen, einer schriftlichen und einer mündlichen, und der schriftliche Teil wird in einer einzigen Sitzung im Teststil am 27. April 2024 (Samstag) in Ankara abgehalten.

Informationen zu allen Phasen der Aufnahmeprüfung (Anmeldung zur Aufnahmeprüfung, Aktualisierung, Stornierung und Ergebnis der Bewerbung, schriftlicher Prüfungsort, Datum, Punktzahl und Ergebnis, mündlicher Prüfungsort, Datum, Punktzahl und Ergebnis und Endergebnis usw.) können von den Kandidaten auf der Career Gate-Plattform bereitgestellt werden (https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr) kann über verfolgt werden.

II- ANMELDUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE PRÜFUNG;

Bewerber, die sich für die Aufnahmeprüfung bewerben, müssen zum Bewerbungsschluss (15) folgende allgemeine und besondere Bedingungen erfüllen:

a) Um die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 zu erfüllen,

b) Am 35. Januar des Jahres, in dem die Prüfung stattfindet, noch nicht fünfunddreißig (01) Jahre alt sein (bewerben können sich Personen, die am oder nach dem 01 geboren wurden).

e) den Antrag fristgerecht gestellt zu haben,

d) über die in Tabelle 2 genannten Bildungsanforderungen verfügen,

d) Teilnahme an der öffentlichen Personalauswahlprüfung (KPSS), die vom Mess-, Auswahl- und Vermittlungszentrum (ÖSYM) im Jahr 2022 oder 2023 durchgeführt wurde, und mindestens 2 (fünfundsechzig) Punkte aus einer der in Tabelle 65 genannten Bewertungsarten .

III- ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG:

a) Bewerbungen können über das E-Government-System, das Ministerium für Finanzen und Finanzen – Career Gate Public Recruitment oder die Career Gate-Plattform (https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr) oder durch Anmeldung über die e-ıısan-Plattform erfolgt die Prüfung elektronisch über die Anmeldemaske. Andere als die oben genannten Anträge werden nicht berücksichtigt und Anträge, die persönlich, per Fracht oder per Post eingereicht werden, werden nicht angenommen. Aufgrund möglicher Störungen im elektronischen Umfeld sollten Bewerbungen nicht bis zur letzten Minute verschoben werden.

b) Kandidaten können sich nur für eine Provinz in Tabelle I bewerben, indem sie nur einen Bewertungstyp verwenden. Auf diese Wahl können die Kandidaten später nicht mehr verzichten. Bewerbungen von Bewerbern, die mehr als eine Präferenz angeben, gelten als ungültig und Bewerber in dieser Situation können keine Rechte geltend machen.

c) Abschlussinformationen und KPSS-Ergebnisse der Kandidaten, die sich für die Aufnahmeprüfung bewerben. Über die Webdienste des Council of Higher Education (YÖK) und ÖSYM; Da Informationen zu Vorstrafen, Militärdienst und Identität über die Webdienste der entsprechenden Institutionen bereitgestellt werden, werden diese Dokumente nicht von den Kandidaten in der Bewerbungsphase angefordert, und von Kandidaten mit Fehlern/Unvollständigkeiten in ihren Abschlussinformationen oder deren Abschlussinformationen Wenn Sie nicht eingehen, müssen Sie Ihre genehmigte Diplomkopie oder Ihre Abschlusszeugnisse im PDF- oder JPEG-Format in das System hochladen.

ç) Bewerber, die einen Abschluss an Bildungseinrichtungen im In- oder Ausland erworben haben und über eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für das in der Ausschreibung angestrebte Bildungsniveau verfügen, müssen die Gleichwertigkeitsbescheinigung im PDF- oder JPEG-Format anstelle ihres Diploms oder Abschlusszeugnisses in das System hochladen.

d) Kandidaten; Füllen Sie die „Sonstige Informationen zum Kandidatenformular“ im untenstehenden Link aus und laden Sie sie im PDF- oder JPEG-Format in den „Abschnitt für zusätzliche Dateien“ hoch.

e) Jede Bewerbung, bei der als Ergebnis der Bewerbung nicht der Hinweis „Ihre Transaktion wurde erfolgreich abgeschlossen...“ auf der Career Door-Plattform angezeigt wird, wird nicht bewertet. Daher müssen Kandidaten prüfen, ob der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist oder nicht.

f) Der Kandidat ist dafür verantwortlich, den Bewerbungsprozess fehlerfrei, vollständig und in Übereinstimmung mit den in dieser Ausschreibung genannten Punkten abzuschließen und die angeforderten Dokumente in der Bewerbungsphase in das System hochzuladen. Kandidaten, die diese Punkte nicht einhalten, können keine Rechte geltend machen.

g) Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden, aus welchem ​​Grund auch immer, keine Änderungen an den Bewerberdaten vorgenommen.

g) Das Ministerium kann von den Bewerbern in jeder Phase der Bewerbung und Prüfung die Originale der in das System hochgeladenen Dokumente anfordern.

IV- BESTIMMUNG DER KANDIDATEN, DIE DIE PRÜFUNG ABLEGEN:

Unter denjenigen, die sich für die Aufnahmeprüfung bewerben, ist das Zehnfache der für jede Provinz in Tabelle 10 festgelegten Quotenzahl gemäß der auf der Grundlage der KPSS-Punktzahl zu erstellenden Rangfolge, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl, zur Teilnahme berechtigt im schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung für diese Provinz. Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letzte Kandidat in der Rangliste werden ebenfalls zur schriftlichen Prüfung eingeladen.

Kandidaten, die zur Teilnahme am schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung berechtigt sind, und ihre Prüfungseintrittsorte werden mindestens 10 Tage vor dem Termin der schriftlichen Prüfung auf der Website (www.hmb.gov.tr) bekannt gegeben. Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung der Kandidaten.

V- Prüfungsform, Themen und Bewertung der Prüfung:

Die Aufnahmeprüfung findet in zwei Phasen statt: schriftlich und mündlich. Wer die schriftliche Prüfung nicht besteht, wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.

1) Form, Themen und Bewertung der schriftlichen Prüfung:

Der schriftliche Teil der Aufnahmeprüfung wird in einer Sitzung im Testverfahren aus den in Tabelle 3 genannten Fächergruppen abgehalten.

Die oben genannten Fächergruppen beziehen sich auf den allgemeinen Rahmen der schriftlichen Prüfung und bedeuten nicht, dass Fragen aus allen Fächern jeder Fächergruppe gestellt werden. Probandengruppen werden gleichgewichtig bewertet.

Die schriftliche Prüfung wird mit 100 (einhundert) vollen Punkten bewertet, und um in der schriftlichen Prüfung als erfolgreich zu gelten, müssen aus jeder Fächergruppe mindestens 50 (fünfzig) Punkte erreicht werden und ihr Durchschnitt muss mindestens 70 betragen (siebzig) Punkte.

2) Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse und Einladung zur mündlichen Prüfung:

Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden durch Veröffentlichung auf der Website (www.hmb.gov.tr) bekannt gegeben.

Gemäß der zu erstellenden Rangfolge ist ausgehend vom Bewerber mit der höchsten Punktzahl unter denjenigen, die die schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden, das Vierfache der in Tabelle 4 für jedes Bundesland festgelegten Quoten zur Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung berechtigt Aufnahmeprüfung für diese Provinz. Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letzte Kandidat im Ranking werden ebenfalls zum mündlichen Teil der Aufnahmeprüfung eingeladen.

Ort, Datum und Uhrzeit der mündlichen Prüfung werden mindestens zehn Tage vor dem Termin der mündlichen Prüfung auf der Website (www.hmb.gov.tr) bekannt gegeben.

3) Themen und Bewertung der mündlichen Prüfung:

Bei der mündlichen Prüfung werden die Kandidaten von den Kommissionsmitgliedern gestellt;

a) Kenntnisstand zu schriftlichen Prüfungsgegenständen (50 Punkte),

b) Fähigkeit, ein Thema zu verstehen und zusammenzufassen, Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit (10 Punkte),

e) Seine/ihre Verdienste, Darstellungsfähigkeit, Angemessenheit des Verhaltens und der Reaktionen auf den Beruf (10 Punkte),

d) Selbstvertrauen, Überzeugungskraft und Überzeugungskraft (10 Punkte),

d) Allgemeines Talent und allgemeine Kultur (10 Punkte),

e) Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen (10 Punkte),

Sie werden bewertet, indem für jeden Aspekt gesondert Punkte vergeben werden und die vergebenen Punkte separat in einem Bericht festgehalten werden. Darüber hinaus wird für die mündliche Prüfung kein Aufzeichnungssystem eingesetzt.

Um die mündliche Prüfung als bestanden zu betrachten, muss der Durchschnitt der vom Kommissionsvorsitzenden und den Kommissionsmitgliedern vergebenen Noten mindestens 70 (siebzig) von hundert Punkten betragen.

4) Abschlussbewertung:

Um die Aufnahmeprüfung als bestanden zu betrachten, ist es zwingend erforderlich, in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils mindestens 70 (siebzig) Punkte zu erreichen. Der Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse derjenigen, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden haben, bildet die Reihenfolge des Erfolgs.

Die Kandidaten werden in der Reihenfolge ihres Erfolgs eingestuft, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl. Gemäß der Erfolgsrangliste werden Kandidaten, die der Gesamtzahl der für die Provinz, in der die Bewerbung erfolgt, ausgeschriebenen Quoten entsprechen, als Hauptkandidat und höchstens die Hälfte dieser Zahl als Reservekandidat bestimmt. Bei gleicher Punktzahl erhält der Kandidat Vorrang, dessen schriftliche bzw. Aufnahmeprüfungsnote höher ist.

Die Rechte der Kandidaten auf der Reserveliste gelten für mindestens zwei Jahre bis zur Durchführung einer neuen Prüfung und begründen keinen Anspruch oder Vorrang für nachfolgende Prüfungen. Darüber hinaus erlöschen die Rechte von Ersatzkandidaten, die innerhalb dieser Frist erfolgreich in die Prüfung aufgenommen wurden.

Das Erzielen von 70 (siebzig) Punkten oder mehr in der Aufnahmeprüfung stellt keinen Anspruch auf Kandidaten dar, die nicht in die Rangliste aufgenommen werden können.

VI – Einspruch gegen das Prüfungsergebnis:

Prüfungsergebnisse können innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich beim Ministerium beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Einspruch spätestens innerhalb von sechs Tagen von der Prüfungskommission beurteilt und das Ergebnis der zuständigen Person schriftlich mitgeteilt. Nicht fristgerecht erhobene Einwendungen werden nicht berücksichtigt.

VII- ANSTELLUNGS- UND ARBEITSBEDINGUNGEN:

a) Der Ort, an dem die Kandidaten, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden haben, innerhalb der Provinz arbeiten werden, wird ausgehend vom Kandidaten mit der höchsten Punktzahl unter Berücksichtigung der Punktzahl und der Präferenzen der Aufnahmeprüfung bestimmt.

b) Bei denjenigen, die die Aufnahmeprüfung bestehen, bei denen sich herausstellt, dass sie falsche Angaben gemacht haben oder bei denen sich später herausstellt, dass sie die Einstellungsbedingungen nicht erfüllen, werden die Prüfungsergebnisse als ungültig erachtet und ihre Ernennungen werden nicht vorgenommen. Auch wenn ihre Termine vergeben sind, werden sie abgesagt. Sie können keine Rechte geltend machen.

c) Wer vor dem Berufungsverfahren verzichtet, wird nicht ernannt.

c) Die Ernennungen der ernannten Personen, die ihr Amt nicht innerhalb der gesetzlichen Frist antreten, werden annulliert.

d) Personen, die ihre Berufungsunterlagen nicht fristgerecht einreichen, die unter den Buchstaben b), e) und (d) genannten Personen sowie Personen, die nach der Ernennung und dem Beginn der Tätigkeit aus verschiedenen Gründen aus ihrem Amt ausscheiden.

Stattdessen kann innerhalb von spätestens zwei Jahren bis zur Durchführung einer neuen Prüfung eine Ernennung unter den Kandidaten der Reserveliste gemäß der für das jeweilige Bundesland festgelegten Erfolgsreihenfolge vorgenommen werden.

e) Bleibt die für eine Provinz festgelegte Quote aus irgendeinem Grund unbesetzt, werden nach den oben genannten Verfahren und Grundsätzen Ernennungen für die vakanten Quoten vorgenommen, wobei die Präferenzen anderer Provinzen entsprechend ihrer Rangfolge bei den Aufnahmeprüfungsergebnissen berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Kandidaten, die auf diese Weise ernannt werden, auf ihre aufgrund ihrer Prüfungsergebnisse erworbenen Reserverechte verzichten.

Assistenten für Buchhaltungsfachkräfte, die ernannt werden und ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen fünf Jahre lang in der Provinz arbeiten, für die sie ernannt werden, mit Ausnahme derjenigen, die nach der Aufnahmeprüfung eine Entschuldigung vorweisen können. Für Entschuldigungsfälle gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Ernennung von Ministeriumspersonal durch Versetzung. Die Ernennung von Personen, die den Fünfjahreszeitraum abgeschlossen haben, zwischen den Provinzen wird vom Ministerium unter Berücksichtigung des Personals, der Bedürfnisse und Anforderungen des Dienstes vorgenommen.

Vni- ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM BERUF:

Stellvertretende Finanzexperten werden im Rahmen des „Beamtengesetzes Nr. 657“ beschäftigt und unterliegen hinsichtlich ihrer Ausbildung, Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie anderen Angelegenheiten den Bestimmungen der „Verordnung des Finanz- und Finanzministeriums über Steuergutachten“. Fachkraft für Assistenten des Schatzmeisterbüros. Es handelt sich um das Berufsfachpersonal der Landesorganisation des Ministeriums.

Die Fachassistenzzeit beträgt mindestens drei Jahre, während der Ausbildungszeit sind Fachassistenzbeamte; Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in Gesetzgebung und Praxis, die Aneignung analytischen Denkens, wissenschaftlicher Studien- und Forschungsgewohnheiten sowie die Verbesserung von Teamarbeit, Kommunikationsfähigkeit und Fremdsprachenkenntnissen. In diesem Zusammenhang können Sie von verschiedenen Schulungen und Kursen profitieren.

Zur Ablegung der Eignungsprüfung sind Assistenzfachkräfte berechtigt, sofern ihre tatsächliche Dienstzeit mindestens drei Jahre beträgt. Wer die Eignungsprüfung, die aus zwei Stufen (schriftlich und mündlich) besteht, erfolgreich ablegt, wird in die Position „Fachkraft für Finanzbuchhaltung“ berufen.

Experten für öffentliches Rechnungswesen. Mitarbeiter des Ministeriums können an den Beförderungsprüfungen teilnehmen, sofern sie die allgemeinen und besonderen Bedingungen gemäß den Bestimmungen der Verordnung über Beförderung und Titeländerung erfüllen. Wenn die Experten für Umsatzbuchhaltung diese Prüfungen erfolgreich bestehen; Es ist möglich, zu vielen Titeln ernannt zu werden, z. B. zum Buchhaltungsleiter, Buchhaltungsleiter, Finanzmanager, Personalleiter, stellvertretenden Buchhaltungsleiter oder stellvertretenden Personalleiter.

IX- ANDERE PROBLEME:

a) Die Kandidaten müssen einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis/vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass mit türkischer Personalausweisnummer) mit sich führen, der zur Identifizierung in der Prüfung verwendet werden soll.

b) Bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara wird eine Strafanzeige eingereicht, um die einschlägigen Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 gegen diejenigen anzuwenden, bei denen festgestellt wird, dass sie falsche Angaben gemacht oder Dokumente vorgelegt haben.

c) Informationen zum Prüfungsablauf; Ministerium für Finanzen und Finanzen, Generaldirektion Personal, Abteilung Prüfungsdienste, 3. Etage, Raum Nr.: 308 Dikmen Caddesi (06420) Çankaya/ANKARA, Telefonnummer 0 (312) 415 20 54 – 415 20 55 und 0 (312) 425 04 43. Sie sind unter den Telefonnummern und der E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar.

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