Das Außenministerium wird 50 Mitarbeiter einstellen

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Das Außenministerium wird 50 Mitarbeiter einstellen. Bewerbungsschluss ist der 26. Januar 2023

Aus dem Außenministerium:

ANKÜNDIGUNG DER BEWERBUNGSGERICHT-AUFNAHMEPRÜFUNG FÜR KANDIDATEN

I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

(1) Berufsoffiziere sind diplomatische Berufsoffiziere, die im Rahmen des Präsidialerlasses Nr. 1 über die Präsidialorganisation Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung bei der Formulierung und Durchführung der türkischen Außenpolitik übernehmen und Vertretungsaufgaben im Ausland wahrnehmen. Ausführliche Informationen zum Berufsoffizieramt finden Sie in unserem Ministerium. http://www.mfa.gov.tr Es ist möglich, von der Webseite mit der Adresse zuzugreifen.

(2) Entsprechend der abschließenden Erfolgsbewertung der durchzuführenden Aufnahmeprüfung kann eine Ernennung zum/r Anwärter/in zum Berufsoffizier/in erfolgen.zamDie Mitarbeiterzahl beträgt 50. Die Ernennung derjenigen, die die Aufnahmeprüfung bestehen, erfolgt unter Berücksichtigung ihrer ggf. erworbenen Gehaltsstufen in Positionen der 7. bis 9. Klasse der Klasse „Allgemeine Verwaltungsdienste“.

(3) Die Aufnahmeprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die schriftliche Phase der Prüfung findet vom 17. bis 18. Februar 2024 in Ankara statt.

(4) Regelungen zur Aufnahmeprüfung, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind, sind im Präsidialdekret Nr. 1 über die Präsidialorganisation, im Beamtengesetz Nr. 657, im Gesetz Nr. 6004 und in der Prüfungsverordnung des Außenministeriums enthalten.

(5) Wer zur Teilnahme am schriftlichen oder mündlichen Prüfungsteil berechtigt ist, aber nicht teilnimmt, wird zur Folgeprüfung für die gleichen Titelpositionen nicht zugelassen.

II. ANMELDUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE PRÜFUNG

(1) Um sich für die Prüfung zu bewerben;

a) Um die in Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 aufgeführten allgemeinen Bedingungen zu erfüllen (für die Beantragung der Prüfung ist die Personalausweisnummer der Republik Türkei erforderlich, die bestätigt, dass Sie türkischer Staatsbürger sind),

b) am 01.01.2024 unter 35 Jahre alt sein (geboren am 01.01.1989 und später),

c) Von inländischen Universitäten oder ausländischen Universitäten, sofern deren Diplomäquivalenz vom Council of Higher Education (YÖK) genehmigt wird;

– Abteilungen für internationale Beziehungen, Politikwissenschaft, öffentliche Verwaltung, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Finanzen, Arbeitsökonomie, Geschichte, Soziologie, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Psychologie der Fakultäten, die eine mindestens vierjährige Grundausbildung anbieten, und die darin enthaltenen Kurse Lehrplan einer dieser Abteilungen. Absolvent einer anderen Abteilung oder juristischen Fakultät mit mindestens 80 % der

– Es ist ein mindestens vierjähriger Bachelor-Abschluss im Bereich der Sozialwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften sowie eine abgeschlossene postgraduale Ausbildung in den Bereichen Internationale Beziehungen, Politikwissenschaft, öffentliche Verwaltung, Recht und Wirtschaft erforderlich.

(2) Bewerber können sich für die Berufsbeamtenprüfung aus einer der verschiedenen Fremdsprachenkategorien bewerben, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind. Fremdsprachen, in denen die Prüfungen abgehalten werden, Mindest-YDS/e-YDS-Ergebnisse in der Fremdsprache, in der die Prüfung im Jahr 2021, 2022 oder 2023 abgelegt wird (YDS/e-YDS-Ergebnisse müssen bis zur Bewerbung erreicht werden). Frist im Jahr 2024 wird ebenfalls ausgewertet), a)zamDie Anzahl der Plätze und die Anzahl der zur schriftlichen Prüfung zugelassenen Kandidaten sind ebenfalls in der folgenden Tabelle aufgeführt. Punktegleichwertigkeit aus internationalen Fremdsprachenprüfungen (CPE, CAE, TOEFL iBT, PTE Academic, TestDaF, DSD II, TELC Deutsch, Goethe-Institut-Prüfung, DELF&DALF, CELI, DELE, TORFL), ermittelt von ÖSYM in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 Berücksichtigt werden auch YDS-Äquivalente der bis zum Bewerbungsdatum erhaltenen Ergebnisse, die von ÖSYM ab dem Prüfungszeitraum festgelegt werden, in dem das Ergebnisdokument für die betreffende internationale Fremdsprachenprüfung eingeht.

(3) „TOEFL Home Edition“, „IELTS“, „PTE Academic Online“, YÖKDİL usw., die nicht im „International Foreign Language Exam Equivalence Document“ von ÖSYM enthalten sind. Prüfungsergebnisdokumente werden nicht akzeptiert.

(4) Kandidaten, die die Prüfung in einer der Sprachkategorien außer Englisch, Französisch und Deutsch ablegen möchten, aber über kein Ergebnisdokument für die YDS/e-YDS- oder Fremdsprachenprüfung verfügen, deren Punktegleichheit von ÖSYM festgestellt wird, Sie können sich an den entsprechenden Universitäten im Ausland bewerben, sofern die Diplomäquivalenz vom YÖK anerkannt wird. Die Fakultäten, die eine mindestens vierjährige Ausbildung in der Sprache anbieten, sind in II. dieser Ausschreibung aufgeführt. Sie können sich für die Prüfung bewerben, wenn Sie einen Bachelor-Abschluss in den in Absatz 1 Buchstabe c des Artikels genannten Fachbereichen erworben haben und dies nachweisen können. Diese Kandidaten werden nach denjenigen gereiht, die sich mit YDS/e-YDS und gleichwertigen Prüfungsergebnissen beworben haben, und ihre Rangfolge erfolgt auf der Grundlage der Notendurchschnitte ihres Bachelor-Abschlusses.

Kandidaten, die zur schriftlichen Prüfung zugelassen werden, werden in einer separaten Liste für jede Kategorie anhand ihrer YDS-/e-YDS- oder gleichwertigen Fremdsprachennoten oder anhand der Notendurchschnitte der Bachelor-Abschlüsse im Rahmen der erfassten Fragen ermittelt im ersten Absatz angegeben und muss die Mindestpunktzahl in der Sprache oder höher aufweisen. Die Bewerbung mit einem Abschluss-GPA gemäß den angegebenen Bedingungen garantiert keinen Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung.

Um sofort über die Ankündigungen informiert zu werden, können Sie unsere Android- und IOS-Anwendungen herunterladen und Benachrichtigungen aktivieren. .

(5) Sollte aufgrund der Aufnahmeprüfung die in der vorstehenden Tabelle angegebene Anzahl von Kandidaten in einer der für die jeweilige Prüfung festgelegten Sprachkategorien nicht bestanden werden, können Quoten in Höhe der Anzahl der in diesen Sprachkategorien vakanten Stellen hinzugerechnet werden in andere Sprachkategorien, wobei die Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stellen nicht überschritten werden darf.

(6) Kandidaten können sich für die Aufnahmeprüfung zum Kandidaten für den Berufsoffizier bewerben, die in verschiedenen Sprachkategorien abgehalten wird, und zwar aus nur einer Sprachkategorie.

(7) Kandidaten, die zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt sind http://www.mfa.gov.tr Es wird auf der Website bekannt gegeben. Kandidaten, die an der Prüfung teilnehmen können, werden per E-Mail über den Prüfungsplan und die Adresse, an der die Prüfung stattfinden wird, benachrichtigt.

III. ANMELDUNG FÜR DIE AUFNAHMEPRÜFUNG

(1) Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung beginnt am Mittwoch, 27. Dezember 2023, um 09:00 Uhr und endet am Freitag, 26. Januar 2024, um 18:00 Uhr. Bewerbungen können per E-Government über den Dienst „Ministry of Foreign Affairs – Career Gateway Public Recruitment“ oder „Career Gateway“ erfolgen. https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr Die Anmeldung erfolgt elektronisch über die Internetadresse. Bewerbungen per Post oder auf anderem Wege werden nicht angenommen.

(2) Um in der schriftlichen Prüfung zusätzliche Punkte zu erhalten,

– Zu den Kandidaten, die die Prüfung auf Englisch ablegen, gehören diejenigen, die eine YDS/e-YDS-Punktzahl von mehr als 2021 in einer zweiten oder dritten Sprache haben, die in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 80 bis zum Bewerbungsschluss abgelegt wurde, oder einen gleichwertigen Wert vom ÖSYM ermittelte Punktzahl aus internationalen Fremdsprachenprüfungen,

– Kandidaten, die zusätzlich zur vom Ministerium abzuhaltenden Englischprüfung die Prüfung in anderen Sprachen als Englisch ablegen, müssen im Jahr 2021 und 2022 einen YDS/e-YDS-Score von mehr als 2023 in einer dritten Fremdsprache vorweisen , 2024 und 70 bis zum Bewerbungsschluss oder eine von ÖSYM festgelegte internationale fremdsprachliche Äquivalentpunktzahl. Wer bei den Prüfungen Punkte erhalten hat, muss bei der Bewerbung über die Career Gateway-Plattform auch seine Ergebnisdokumente in das System hochladen.

IV. STUFEN DER PRÜFUNG

(1) Schriftliche Prüfung:

a) Die schriftliche Prüfung dauert zwei Tage und besteht aus den folgenden Abschnitten.

– Türkische Komposition

– Komposition in einer Fremdsprache

– Übersetzung von der Fremdsprache ins Türkische

– Übersetzung vom Türkischen in die Fremdsprache

Die bestandene Note in der schriftlichen Prüfung beträgt für jeden Abschnitt 100 von 70.

b) Teile der schriftlichen Prüfung, mit Ausnahme des türkischen Aufsatzes, werden in den in der obigen Tabelle nach Sprachkategorien aufgeführten Sprachen abgehalten.

c) Kandidaten, die die Prüfung in anderen Sprachen als Englisch ablegen, werden vom Ministerium auch auf Englisch geprüft. Diese Kandidaten müssen in jedem Abschnitt der Englischprüfungen (Aufsatz und Übersetzung vom Türkischen ins Englische) mindestens 60 Punkte erreichen.

d) Kandidaten, die in jedem Abschnitt der schriftlichen Prüfung die Note „Bestehen“ erreichen, können in der schriftlichen Prüfung nach folgenden Grundsätzen zusätzliche Punkte erwerben:

– Der Kandidat, der die schriftliche Prüfung auf Englisch ablegt, muss bis zum Bewerbungsschluss in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 über ein YDS/e-YDS-Ergebnis in einer zweiten Fremdsprache oder über das YDS-Äquivalent eines Ergebnisses einer internationalen Fremdsprachenprüfung verfügen Die vom ÖSYM festgestellte Gleichwertigkeit liegt bei über 80. Der verbleibende Teil wird zur Gesamtpunktzahl addiert, deren arithmetisches Mittel in der schriftlichen Prüfung ermittelt wird.

Für den Kandidaten, der eine dritte Fremdsprache beherrscht, die YDS/e-YDS-Punktzahl, die er in dieser Sprache im Jahr 2021, 2022 oder 2023 und bis zum Bewerbungsschluss im Jahr 2024 erreicht hat, oder das YDS-Äquivalent einer von ÖSYM als ermittelten Punktzahl bei internationalen Fremdsprachenprüfungen Äquivalent liegt über 80. Die Hälfte des Teils wird zur Gesamtpunktzahl addiert, deren arithmetisches Mittel in der schriftlichen Prüfung ermittelt wird.

– Wenn die Prüfung in einer anderen Sprache als Englisch abgelegt wird, werden die bei der vom Ministerium durchzuführenden Englischprüfung erzielten Ergebnisse über 70 zur Gesamtpunktzahl addiert, die als arithmetischer Durchschnitt in der schriftlichen Prüfung gilt. Für den Kandidaten, der eine dritte Fremdsprache beherrscht, gilt die in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 bis zum Bewerbungsschluss in dieser Sprache erzielte YDS/e-YDS-Punktzahl oder das YDS-Äquivalent einer von ÖSYM als gleichwertig ermittelten internationalen Fremdsprachenprüfungsnote über 70. Die Hälfte des Teils wird zur Gesamtpunktzahl addiert, deren arithmetisches Mittel in der schriftlichen Prüfung gebildet wird.

e) Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsphase werden auf der Website des Ministeriums bekannt gegeben. Kandidaten können ihren Erfolgsstatus auch auf der Career Gateway-Plattform verfolgen. Kandidaten, die zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung berechtigt sind, werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt.

(2) Mündliche Prüfung:

a) Kandidaten, die die schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden haben, werden in der mündlichen Prüfung in erster Linie hinsichtlich der Fachkenntnisse, des logischen Denkens, des Verständnisses, der Qualifikationen und Fertigkeiten im Zusammenhang mit der Vertretungspflicht, des allgemeinen kulturellen Niveaus und der Fähigkeit, sich in Türkisch und Fremdsprachen auszudrücken, bewertet sowie allgemeines Verhalten und Reaktionen im Hinblick auf die Eignung für die Anforderungen des Berufs. Während der Prüfung werden den Kandidaten Fragen zu aktuellen internationalen Themen gestellt.

b) Die bestandene Note der mündlichen Prüfung beträgt 100 von 70.

c) Wer aufgrund der Prüfung erfolgreich ernannt wird, wird auf der Website des Ministeriums bekannt gegeben. Kandidaten können ihren Erfolgsstatus auch auf der Career Gateway-Plattform verfolgen.

V. ZU BERÜCKSICHTENDE FRAGEN:

a) Der Leitfaden mit Informationen zu Bewerbungen über die Career Gateway-Plattform kann über den folgenden Link abgerufen werden:

Klicken Sie hier, um auf KariyerKapisi_AdayKullanimKilavuzu.pdf zuzugreifen

b) Im Folgenden sind die Dokumente aufgeführt, die bei der Bewerbung auf der Career Gateway-Plattform in das System hochgeladen werden müssen:

– T.R. Personalausweis oder T.R. Passmuster

– Passfoto, das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde und das aktuelle Erscheinungsbild widerspiegelt

– Zeugnis (Personen, die keine Absolventen der Fakultäten für Internationale Beziehungen, Politikwissenschaft, öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Betriebswirtschaft, Finanzen, Arbeitsökonomie, Geschichte, Soziologie, Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit oder Psychologie von Fakultäten sind, die eine mindestens vierjährige Ausbildung anbieten auf Bachelor-Niveau oder einer dieser Abteilungen. Für Kandidaten, die einen Abschluss in anderen Abteilungen haben und mindestens 80 % der Kurse im Lehrplan einer dieser Abteilungen enthalten.

– Bachelor-Diplom/Graduiertenzeugnis (mit vom YÖK anerkanntem Diplom-Äquivalenzzertifikat, wenn es von ausländischen Universitäten erworben wurde)

– Postgraduales Bildungsdiplom, falls vorhanden (mit vom YÖK anerkanntem Diplom-Äquivalenzzertifikat, wenn es von ausländischen Universitäten erworben wurde)

– YDS/e-YDS-Ergebnisdokument in der Fremdsprache, in der die Prüfung in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 bis zum Bewerbungsschluss abgelegt wird, oder ein Ergebnisdokument für die internationale Fremdsprachenprüfung, dessen Gleichwertigkeit mit YDS/e-YDS vorliegt Die YDS-Scores wurden von ÖSYM ermittelt.

– III. Um Anspruch auf den Erhalt zusätzlicher Punkte in der Prüfung im Rahmen der im 2. Absatz des Artikels aufgeführten Angelegenheiten zu haben, ist das YDS/e-YDS-Ergebnisdokument oder dessen Äquivalenz zu den im Jahr 2021 erzielten YDS/e-YDS-Ergebnissen erforderlich, 2022, 2023 und 2024 bis zum Bewerbungsschluss mit der erforderlichen Mindestpunktzahl wird von der ÖSYM ausgestellt. Ergebnisdokument für die vorgesehene internationale Fremdsprachenprüfung

– (Für Kandidaten, die kein Ergebnisdokument für YDS/e-YDS- oder Fremdsprachenprüfungen haben, deren Ergebnisäquivalenz von ÖSYM in anderen in der Prüfungsankündigung angegebenen Sprachen festgelegt wird, mit Ausnahme der Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch, und die die im 4. Absatz von Artikel II genannten Bedingungen erfüllen) Auf der Bachelor-Ebene Ein Schreiben der Universität, aus dem hervorgeht, dass die Fakultät ihren Abschluss an der Fakultät gemacht hat, die Unterricht in der entsprechenden Sprache anbietet, und ein Dokument, aus dem die durchschnittliche Abschlussnote hervorgeht.

c) Für Bewerber ist es wichtig, den Stornierungs-/Genehmigungsstatus ihrer Bewerbungen während des gesamten Bewerbungszeitraums auf der Career Gateway-Plattform zu verfolgen und zu prüfen, ob ihre Bewerbungen vollständig sind.

d) Die Bewerber sind dafür verantwortlich, die erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist in das System hochzuladen, für die Richtigkeit der persönlichen Angaben, für die Eignung des Fotos, also für den vollständigen und fehlerfreien Abschluss des Bewerbungsprozesses. Bewerbungen, die den in dieser Bekanntmachung genannten Punkten nicht entsprechen und nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden, werden nicht bewertet.

e) Die von der Career Door-Plattform automatisch per E-Government erfassten Mobiltelefonnummern und E-Mail-Adressen der Kandidaten (registriert und verifiziert) sind für die Kontaktaufnahme mit den Kandidaten bei Bedarf wichtig und müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden.