Das Ministerium für Familie und soziale Dienste wird 20 Hilfsinspektoren einstellen

Das Ministerium für Familie und soziale Dienste wird den stellvertretenden Inspektor TKJDklqB jpg einstellen
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Vom Ministerium für Familie und soziale Dienste:

INSPEKTIONSHILFE EINLEITUNG PRÜFUNG ANKÜNDIGUNG

Achtzehn (18) Absolventen der Fakultäten für Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Verwaltungswissenschaften (erste Gruppe) aus der Klasse „Allgemeine Verwaltungsdienste“ werden auf die vakanten Stellen als Hilfsinspektor in der Direktion für Beratung und Inspektion von eingestellt Ministerium für Familien- und Sozialdienste, Sozialarbeit, Beratung Zwanzig (2) stellvertretende Inspektoren für Familien- und Sozialdienste werden durch eine Aufnahmeprüfung rekrutiert, zwei (20) aus den Absolventen der Abteilung (zweite Gruppe), die bei gearbeitet haben mindestens vierjährige Ausbildung in den Bereichen psychologische Beratung, kindliche Entwicklung, Psychologie und Soziologie.

1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUR AUFNAHMEPRÜFUNG

Kandidaten, die sich für die Aufnahmeprüfung zum Inspektor des Familien- und Sozialdienstes bewerben;

Erfüllt die allgemeinen Bedingungen in Artikel 1.1.657 des Beamtengesetzes Nr. 48,

1.2. Absolvent einer Hochschuleinrichtung, die eine mindestens vierjährige Grundausbildung in den Bereichen Recht, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Fakultäten für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften und Sozialarbeit, Beratung und psychologische Beratung, Kinderentwicklung, Psychologie oder Soziologie anbietet, oder deren Gleichwertigkeit vom Council of Higher Education anerkannt wird. Nach Abschluss eines Hochschulstudiums im Ausland,

1.3. 2022 (achtzig) KPSS P-2023-Punkte für Absolventen der Fakultäten für Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Verwaltungswissenschaften aus einer der Prüfungen zur Auswahl von öffentlichem Personal (KPSS A-Gruppe), die von der Abteilung für Messung, Auswahl und Platzierung durchgeführt werden Zentrum (ÖSYM) in den Jahren 48 und 80. ) und höher werden Kandidaten mit einem Abschluss an Hochschulen, die eine mindestens vierjährige Grundausbildung in den Bereichen Sozialarbeit, Beratung und psychologische Beratung, Kinderentwicklung, Psychologie und Soziologie anbieten, vorausgesetzt dass sie 3 (achtzig) oder mehr Punkte vom KPSS P-80-Score-Typ erhalten haben. zwischen;

. 360 Personen mit den höchsten Punktzahlen für Absolventen der Fakultäten Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften,

. Diejenigen, die einen Hochschulabschluss haben, der eine mindestens vierjährige Grundausbildung in den Bereichen Sozialarbeit, Orientierung und psychologische Beratung, Kinderentwicklung, Psychologie oder Soziologie anbietet, gehören zu den 40 Personen mit der höchsten Punktzahl (Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie die). Zur Prüfung werden auch die letztplatzierten Kandidaten zugelassen.

1.4. am 2024. Januar des Jahres, in dem die Aufnahmeprüfung stattfindet (diese findet im Jahr 01 statt) noch nicht das 01. Lebensjahr vollendet haben (geboren am oder nach dem 1989),

1.5. Der Gesundheitszustand ist für Arbeiten im ganzen Land und Reisen unter allen klimatischen Bedingungen geeignet.

erforderlich ist.

2. ANMELDUNG ZUR AUFNAHMEPRÜFUNG

2.1. Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung beginnt am 08.01.2024 um 10:00 Uhr und endet am 26.01.2024 um 23:59 Uhr. Prüfungsanmeldung über das E-Government-Ministerium für Familie und soziale Dienste – Career Gateway Public Recruitment und Career Gateway https://isealimkariyerkapisi. Die Prüfung findet auf der Website cbiko.gov.tr ​​statt und der Prüfungstermin wird in Zukunft auf unserem Career Gate und unserer Website bekannt gegeben. Bewerbungen, die die in der Ausschreibung genannten Bedingungen nicht erfüllen, sowie Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Post oder auf anderem Wege werden nicht akzeptiert.

2.2. Unter den Bewerbern für die Aufnahmeprüfung werden diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie falsche Angaben gemacht oder Unterlagen vorgelegt haben, nicht ernannt, da ihre Prüfungsergebnisse als ungültig erachtet werden. Auch wenn ihre Ernennungen vereinbart werden, werden sie abgesagt und eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht, um die einschlägigen Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 anzuwenden.

2.3. Der Kandidat ist selbst dafür verantwortlich, den Bewerbungsprozess fehlerfrei, vollständig und gemäß den in der Ausschreibung genannten Punkten zu gestalten.

2.4. Kandidaten, die mehrere Studiengänge absolviert haben, können sich nur für einen Studiengang bewerben.

3. METHODE UND ORT DER AUFNAHMEPRÜFUNG

3.1. Die Aufnahmeprüfung findet in Ankara in zwei Phasen statt, zunächst schriftlich und dann mündlich.

3.2. Die Namensliste der Kandidaten, die zur Teilnahme am schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung berechtigt sind, Datum und Uhrzeit der schriftlichen Prüfung sowie andere mit der schriftlichen Prüfung verbundene Fragen werden auf der offiziellen Website des Ministeriums für Familie und Soziales bekannt gegeben Dienstleistungen (www.aile.gov.tr/duyurular). Die Bewerber werden über ihre im Bewerbungssystem registrierten E-Mail-Adressen informiert. Darüber hinaus erfolgt keine Benachrichtigung der Kandidaten. Andererseits können Kandidaten über Career Gateway prüfungsbezogene Informationen einsehen.

3.3. Kandidaten drucken das Dokument mit ihren Bewerbungsinformationen über Career Gateway aus und können an der schriftlichen Prüfung teilnehmen, indem sie den Ausdruck der Bewerbungsinformationen und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vorlegen.

3.4. Wenn sich der Ort, das Datum und/oder andere Probleme der schriftlichen Prüfung ändern, wird die Situation auf der Website des Ministeriums bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung hat Mitteilungspflicht.

4. THEMEN DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG

4.1. Die schriftliche Prüfung findet zu folgenden Themen statt;

. Erste Gruppe,

– Für Absolventen der Fakultäten Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften;

– Recht: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht (Allgemeine Grundsätze, Verwaltungsorganisation und Recht des öffentlichen Personals), Verwaltungsgerichtsverfahrensrecht (Allgemeine Grundsätze), Strafrecht (Allgemeine Grundsätze und Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern), Strafprozessrecht (Allgemeine Grundsätze), Zivilrecht (Allgemeine Grundsätze und Familienrecht), Obligationenrecht (Allgemeine Grundsätze),

– Wirtschaftswissenschaften: Mikroökonomie, Makroökonomie, Aktuelle Wirtschaftsprobleme,

– Finanzen: Allgemeine Finanztheorie, Steuerpolitik, Staatseinnahmen, Staatsausgaben, Haushalt,

– Öffentliche Verwaltung: Politikwissenschaft, türkisches politisches Leben, internationale Organisationen,

– Buchhaltung: Hauptbuch.

. Zweite Gruppe,

– Für Absolventen von Hochschuleinrichtungen, die eine mindestens vierjährige Grundausbildung in den Bereichen Sozialarbeit, Orientierung und psychologische Beratung, kindliche Entwicklung, Psychologie oder Soziologie anbieten;

– T.R. Verfassung, Verwaltungsrecht (Allgemeine Grundsätze, Verwaltungsorganisation und öffentliches Personalrecht), Strafrecht (Allgemeine Bestimmungen und Straftaten gegen die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung), Zivilrecht (Familienrecht), Obligationenrecht (Allgemeine Grundsätze),

- In Kraft; Sozialdienstleistungsgesetz Nr. 2828, Kinderschutzgesetz Nr. 5395, Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen, Gesetz Nr. 5378 über Menschen mit Behinderungen, Gesetz zur Förderung von Sozialhilfe und Solidarität Nr. 3294 , Bestimmungen des Präsidialdekrets Nr. 1 bezüglich der Organisation des Ministeriums,

– Einführung in die Psychologie, Einführung in die Soziologie, Sozial- und Wirtschaftsstruktur der Türkei, Kinder-, Frauen- und Menschenrechte sowie Recht, Entwicklungspsychologie, Entwicklungstheorien, Lernpsychologie.

4.2. Die nach Fachrichtungen vorgegebenen Themen bestimmen den allgemeinen Rahmen der schriftlichen Prüfung, was nicht bedeutet, dass zu jedem Thema Fragen gestellt werden.

5. BEWERTUNG

5.1. Die Gesamtpunktzahl bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten beträgt 100. Um in der schriftlichen Prüfung erfolgreich zu sein, müssen Sie mindestens 70 Punkte erreichen. Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung werden diejenigen, die eine Punktzahl von 70 und mehr erreichen, in die Erfolgsreihenfolge eingeordnet, beginnend mit der höchsten Punktzahl. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, beginnend mit der Höchstpunktzahl bis zum Vierfachen der in der Ausschreibung zur Aufnahmeprüfung angegebenen Anzahl an Plätzen. Der Kandidat, der in der schriftlichen Prüfung den letzten Platz belegt, und weitere Kandidaten mit gleicher Punktzahl werden ebenfalls zur mündlichen Prüfung zugelassen.

5.2. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird als Liste oder auf der offiziellen Website des Ministeriums bekannt gegeben, wo jeder Kandidat sein eigenes Prüfungsergebnis einsehen kann. Den Teilnehmern der mündlichen Prüfung werden Ort, Tag und Uhrzeit der Prüfung mindestens fünfzehn Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich an ihre im Bewerbungssystem hinterlegten Adressen mitgeteilt. Kandidaten können auch Informationen zu ihren Prüfungen über Career Gateway einsehen.

5.3. Vor der mündlichen Prüfung werden die Kandidaten gebeten, schriftlich zu erklären, dass bei ihnen keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die sie an der kontinuierlichen Ausübung ihrer Tätigkeit hindern, sie nicht vorbestraft sind und bei männlichen Kandidaten kein Bezug zum Wehrdienst besteht . Andernfalls werden die Kandidaten nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.

5.4. Die mündliche Prüfung beginnt an dem Ort, dem Datum und der Uhrzeit, die den Kandidaten bekannt gegeben werden.

5.5. In der mündlichen Prüfung erhält jeder Kandidat vom Vorsitzenden und den Mitgliedern des Aufnahmeprüfungsausschusses eine Punktzahl von maximal 100.

5.6. In der mündlichen Prüfung müssen die Kandidaten; Getrennt bewertet werden die Aspekte Wissensstand in Bezug auf die Prüfungsfächer, Verstehen und Zusammenfassen eines Themas, Ausdrucksfähigkeit und Argumentationsvermögen, Verdienst, Repräsentationsfähigkeit, Eignung des Verhaltens und der Reaktionen auf den Beruf, Selbstvertrauen, Überzeugungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit, allgemeine Fähigkeit und allgemeine Kultur, Offenheit gegenüber wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen. Es wird durch Spenden bewertet

5.7. Die Prüfung der Prüfungskandidaten erfolgt durch die Kommission mit fünfzig Punkten für den in 5.6. aufgeführten „Kenntnisstand in den Prüfungsfächern“ und je zehn Punkten für die übrigen Punkte, wobei die vergebenen Punkte gesondert im Protokoll festgehalten werden. Um im Vorstellungsgespräch erfolgreich zu sein, muss das arithmetische Mittel der vom Vorsitzenden und den Mitgliedern der Aufnahmeprüfungskommission abgegebenen Punkte aus 100 vollen Punkten mindestens 70 betragen.

5.8. Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung des Kandidaten; Es handelt sich um das arithmetische Mittel der schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse. Die Erfolgsreihenfolge richtet sich nach dieser Note. Um bei der Aufnahmeprüfung zum Hilfsinspektor als erfolgreich zu gelten, müssen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens 100 von 70 Punkten erreicht werden.

5.9. Bei einem Punktegleichstand in der Aufnahmeprüfung hat der Kandidat mit der höheren Punktzahl in der schriftlichen Prüfung Vorrang. In diesem Fall wird bei Fortbestehen der Gleichberechtigung der KPSS-Score aus der Aufnahmeprüfung zugrunde gelegt. Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer die Zahl der ausgeschriebenen freien Stellen, so kann die Zahl der Bewerber, die der Zahl der offenen Stellen entspricht, als Hauptkandidat und die übrigen Bewerber als Ersatzkandidaten bestimmt werden entsprechend ihrem Erfolgsranking höchstens die Hälfte der ausgeschriebenen Stellen. Die Namen der Ersatzkandidaten werden in einer gesonderten Liste bekannt gegeben.

5.10. Das Erzielen einer Punktzahl von 70 oder mehr in der Aufnahmeprüfung stellt keinen erworbenen Anspruch für Kandidaten außerhalb der Anzahl der zu besetzenden Stellen dar.

6. Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Terminvereinbarung

6.1. Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung wird in einer Liste oder auf der offiziellen Website des Ministeriums (www.aile.gov.tr/duyurular) bekannt gegeben, wo jeder Kandidat sein eigenes Prüfungsergebnis einsehen kann. Kandidaten können über Career Gateway auch Informationen zu ihren Prüfungsergebnissen einsehen.

6.2. Einspruch gegen das Ergebnis der Aufnahmeprüfung kann durch Einreichung einer Petition beim Präsidium innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eingelegt werden. Einsprüche werden vom Aufnahmeprüfungsausschuss spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum des Einspruchs geprüft. Der Aufnahmeprüfungsausschuss hält das Prüfungsergebnis in einem Bericht fest und legt ihn dem Präsidium vor. Die Entscheidung wird der betreffenden Person innerhalb von sieben Werktagen ab dem Datum der Übermittlung des Berichts an das Präsidium mitgeteilt.

6.3. Das Präsidium benachrichtigt die erfolgreichen Kandidaten per Einschreiben an die im Bewerbungssystem angegebenen Adressen.

7. SONSTIGE ANGELEGENHEITEN

7.1. Für diejenigen, die die Aufnahmeprüfung tatsächlich bestehen und ernannt werden, aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ihre Tätigkeit aufnehmen, gelten die Prüfungsergebnisse nicht als erworbene Rechte. Stattdessen können Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der gesetzlichen Frist in der Reihenfolge ihres Erfolgs als Stellvertreter ernannt werden.

7.2. Das Ministerium für Familie und soziale Dienste ist nicht verantwortlich für Störungen, die im elektronischen Umfeld auftreten können.

7.3. Das Präsidium hat das Recht, weniger Hilfsinspektoren einzustellen, als in der Prüfungsankündigung angekündigt, wenn die Zahl der erfolgreichen Kandidaten unter der angekündigten Quote liegt.