Fahrzeuge in Erdbebengebieten werden nicht mit einer „Verzögerungsstrafe für Fahrzeuginspektionen“ belegt
In der Erklärung von TÜVTÜRK hieß es: „Ab dem 6. Februar 2023, gültig an den Stationen im Erdbebengebiet, wird für die Fahrzeuge in diesem Geltungsbereich keine Verzögerungsgebühr für die Fahrzeuginspektion erhoben.“ in diesen Bereich fallen [...]