Juni-Rundschreiben über Normalisierungsmaßnahmen des Innenministeriums! Hier sind alle Details

Antrag des Innenministeriums auf ein Rundschreiben über Normalisierungsmaßnahmen im Juni, alle Einzelheiten
Antrag des Innenministeriums auf ein Rundschreiben über Normalisierungsmaßnahmen im Juni, alle Einzelheiten

Um das Risiko der Coronavirus (Covid-19)-Epidemie für die öffentliche Gesundheit und öffentliche Ordnung zu bewältigen und die Ausbreitung der Krankheit unter Kontrolle zu halten, sind auch für alle Lebensbereiche die einzuhaltenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten als Grundprinzipien im Kampf gegen die Epidemie Reinigungs-, Masken- und Abstandsregeln; Sie wird im Einklang mit den Beschlüssen des Präsidialkabinetts als Ergebnis der Bewertung des allgemeinen Verlaufs der Epidemie und der Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Wissenschaftlichen Ausschusses für das Coronavirus festgelegt.

In diesem Zusammenhang zunehmende soziale Isolation mit Teilschließung, Vollschließung bzw. schrittweiser Normalisierung seit 14. April 2021; Als Ergebnis der besonnenen und aufopferungsvollen Vorgehensweise unseres geliebten Landes bei der Einhaltung der Maßnahmen ist der Öffentlichkeit bekannt, dass die Zahl der täglichen Fälle, Patienten und Schwerkranken deutlich zurückgegangen ist.

Andererseits bleibt es wichtig, die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung einzuhalten, um diesen gemeinsam erzielten Erfolg zu halten, die Ausbreitung der Epidemie unter Kontrolle zu halten und mit den beschleunigten Impfaktivitäten eine dauerhafte Normalisierung sicherzustellen.

In dieser Richtung wurden im Präsidialkabinett vom 31. Mai 2021, das unter dem Vorsitz unseres Präsidenten einberufen wurde, die Entwicklungen im Verlauf der Epidemie und die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Wissenschaftlichen Ausschusses Coronavirus erörtert; Im Rahmen der zweiten Phase des schrittweisen Normalisierungsprozesses, die im Laufe des Junis umgesetzt werden soll, werden folgende Maßnahmen ergriffen: Ab 1:2021 Uhr am Dienstag, 05.00. Juni XNUMX als umgesetzt angesehen.

1. AKTUELLE EINSCHRÄNKUNG

In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierungsphase; Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag zwischen 22.00:05.00 – XNUMX:XNUMXSonntags beginnt es am Samstag um 22.00:05.00 Uhr, erstreckt sich über den gesamten Sonntag und endet am Montag um XNUMX:XNUMX Uhr. Eine Ausgangssperre wird eingeführt, um abgeschlossen zu werden.

1.1– Die im Anhang aufgeführten Orte und Personen werden von der Beschränkung ausgenommen, um die Kontinuität der Produktions-, Herstellungs-, Liefer- und Logistikketten zu gewährleisten und die Kontinuität der Gesundheits-, Land- und Forstwirtschaft während des Zeitraums und der Tage, an denen die wird eine Ausgangssperre verhängt.

Ausnahmen für die Ausgangssperre sind der Grund für die Ausnahme, wie in unserem Rundschreiben Nr. 14.12.2020 vom 20799 klar dargelegt zamSie ist auf die Zeit und den Weg beschränkt, andernfalls wird sie als Missbrauch von Ausnahmeregelungen angesehen und unterliegt verwaltungsrechtlichen/gerichtlichen Sanktionen.

Personen, die an Orten wie Arbeitsplätzen/Fabriken/Herstellern tätig sind, die von der Ausgangssperre ausgenommen sind, sind verpflichtet, das über das e-Bewerbungssystem des Innenministeriums erhaltene „Arbeitserlaubnis-Pflichtdokument“ auf der e-Government-Plattform innerhalb der Rahmen unseres Rundschreibens vom 29.04.2021 mit der Nummer 7705. In Fällen wie NACE-Code-Matching-Fehler, Nichterlangen eines Arbeitszeugnisses, weil der Subunternehmer nicht unter die Befreiung fällt, obwohl er an einem Arbeitsplatz im Rahmen der Befreiung arbeitet, oder Zugangsfehler, wird die "Arbeitserlaubnis", deren Muster ist in der Anlage des oben genannten Rundschreibens enthalten und wird manuell ausgefüllt und mit der Erklärung/Verpflichtung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers unterschrieben.

1.2Sonntags gilt eine ganztägige Ausgangssperre Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Gemüsehändler, Metzger, Nüsse und Süßigkeiten 10.00-17.00 Unsere Bürger werden in der Lage sein, zum nächsten Lebensmittelgeschäft, Markt, Gemüsehändler, Metzger, Trockenobst und Dessertläden (außer für unsere behinderten Bürger) zu gehen, vorausgesetzt, sie können ihre obligatorischen Bedürfnisse erfüllen und dürfen nicht fahren (außer für unsere behinderten) Bürger).

1.3– Während des Zeitraums und der Tage, an denen die Ausgangssperre gilt, sind die Bäckerei- und/oder Bäckereikonzessionsbetriebe, in denen Brot hergestellt wird, und nur die Brotverkaufshändler dieser Betriebe (nur für den Verkauf von Brot und Backwaren) geöffnet. Unsere Bürger können in die Bäckerei gehen, die nur wenige Gehminuten von ihrem Wohnort entfernt ist (mit Ausnahme unserer behinderten Bürger), sofern sie sich auf den Bedarf an Brot und Backwaren beschränken und nicht mit dem Auto fahren.

Brot kann nur an Märkten und Lebensmittelgeschäften mit Brotverteilfahrzeugen von Bäckereien und Bäckereikonzessionsbetrieben serviert werden, und es findet kein Verkauf auf der Straße statt.

1.4– Die Befreiung von der Ausgangssperre für Ausländer gilt nur für Ausländer, die sich im Rahmen touristischer Aktivitäten vorübergehend/kurzzeitig in unserem Land aufhalten; Ausländer in unserem Land außerhalb des Rahmens touristischer Aktivitäten, einschließlich Personen mit Aufenthaltserlaubnis, vorübergehendem Schutzstatus oder Antragstellern und Statusinhabern internationalen Schutzes, unterliegen Ausgangssperren.

1.5– Unsere Bürgerinnen und Bürger, die sich in fortgeschrittenen Altersgruppen befinden, ihre eigenen Bedürfnisse nicht decken können oder an schweren Krankheiten leiden. Ihre Grundbedürfnisse, die sie unter den Nummern 112, 155 und 156 melden, werden von VEFA-Sozialen Selbsthilfegruppen gedeckt.Erforderliche Maßnahmen werden von den Governors und Distrikt-Governors ergriffen, um die entsprechenden Mitarbeiter zu stellen und den Bedarf schnellstmöglich zu decken.

1.6– Für unsere Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren, die in Ausübung ihres Impfrechts zweimal geimpft wurden, sowie für Jugendliche unter 18 Jahren und unsere Kinder wird außer der Ausgangssperre für alle keine Ausgangssperre verhängt .

Trotz des Rechts auf Impfung können unsere Bürger ab 65 Jahren, die nicht geimpft sind, an anderen Tagen außer sonntags nur zwischen 10.00 und 14.00 Uhr ausgehen; Sonntags gilt eine ganztägige Ausgangssperre.

1.7– Unabhängig davon, ob sie von der Ausgangssperre betroffen sind, können unsere Bürger ab 65 Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren und unsere Kinder die öffentlichen Verkehrsmittel der öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahn, Metrobus, Bus, Kleinbus, Kleinbus usw.) nicht benutzen .).

Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Schüler, die vom Ministerium für Nationale Bildung als geeignet erachtet werden, eine persönliche Aus- und Weiterbildung durchzuführen.

2. REISEBESCHRÄNKUNG IM ÜBERLAND

In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierungsphase; Reisebeschränkungen zwischen Städten gelten nur während des Zeitraums und der Tage, in denen die Ausgangssperre gilt, und es gibt keine Beschränkungen für Reisen zwischen Städten während der Zeit, in der die Ausgangssperre nicht gilt.

2.1- Ausnahmen von Reisebeschränkungen zwischen Städten;

– Während der Zeiträume und Tage, an denen die Ausgangssperre gilt, müssen unsere Bürger für ihre Überlandfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Flugzeug, Bahn, Bus keine separate Reisegenehmigung einholen, und sie müssen nicht zwischen Städte mit Ticket, Reservierungscode usw. Es genügt, sie mit zu präsentieren Die Mobilität von Personen in dieser Situation zwischen den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs und ihren Wohnorten wird von der Ausgangssperre ausgenommen, sofern sie mit den Abfahrts-Ankunftszeiten vereinbar sind.

– Fernreisen von Amtsträgern (Inspektoren, Inspektoren usw.), die vom zuständigen Ministerium oder einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation im Rahmen der Wahrnehmung einer öffentlichen Pflicht eingesetzt werden, mit Privat- oder Dienstfahrzeugen sind unter Vorlage ihrer Firmenausweis und Zuweisungsdokument.

- Zum Zwecke der Teilnahme an der Beerdigung von ihm selbst oder seines Ehepartners, Verwandten ersten Grades oder Geschwisters oder zur Begleitung des Bestattungsprozesses, die E-Government-Tür eines verstorbenen Angehörigen des Innenministeriums E-Antrag veya AL 199 Die Anträge, die sie über die Systeme stellen (bis zu 9 Personen, die Angehörige sind, können benachrichtigen) werden vom System automatisch und ohne Zeitverlust genehmigt, und die erforderlichen Reisegenehmigungsdokumente werden für die verstorbenen Angehörigen erstellt, um mit ihren zu reisen private Fahrzeuge.

Unsere Bürger, die sich im Rahmen von Bestattungstransporten und Bestattungsverfahren bewerben, werden nicht aufgefordert, irgendwelche Dokumente vorzulegen, und die erforderliche Anfrage wird automatisch durchgeführt, bevor der Reisegenehmigungsdokument durch die beim Gesundheitsministerium bereitgestellte Integration ausgestellt wird.

2.2– Es ist wichtig, dass unsere Bürger während der Zeit und an den Tagen, in denen die Ausgangssperre gilt, nicht mit ihren privaten Fahrzeugen zwischen Städten reisen.

Bei Vorliegen der folgenden zwingenden Bedingungen sind unsere Bürger jedoch verpflichtet, diese Situation zu dokumentieren; Zugehörigkeit zum Innenministerium über E-Government e-Antrag und ALO 199 Sie können auch mit ihren privaten Fahrzeugen reisen, sofern sie die Erlaubnis der im Gouvernement/Distrikt-Governorat eingerichteten Travel Permit Boards erhalten. Personen, die eine Reisegenehmigung erhalten, sind während ihres Reisezeitraums von der Ausgangssperre befreit.

Zu berücksichtigende Bedingungen erforderlich;

  • aus dem Krankenhaus, in dem er behandelt wurde, entlassen worden ist und an seinen ursprünglichen Wohnort zurückkehren möchte, mit einem ärztlichen Bericht überwiesen wurde und/oder einen vorherigen Arzttermin/eine Kontrolle hatte,
  • Begleitung von sich selbst oder einem Verwandten ersten Grades seines Ehepartners oder Geschwistern, die im Krankenhaus behandelt werden (bis zu 2 Personen),
  • Ende der aktuellen Stadt 5 Tage Diejenigen, die in der Türkei angekommen sind, aber keine Bleibe haben und an ihren Wohnort zurückkehren möchten (Personen, die innerhalb von 5 Tagen einen Fahrschein vorlegen, das Fahrzeugkennzeichen, aus dem sie stammen, andere Reisedokumente, und Information),
  • Diejenigen, die an den von ÖSYM angekündigten Prüfungen und den auf zentraler Ebene geplanten Prüfungen teilnehmen,
  • Die ihren Militärdienst beenden und in ihre Siedlungen zurückkehren wollen,
  • Ein Einladungsschreiben für einen privaten oder öffentlichen Tagesvertrag,
  • Aus Strafanstalten entlassen,

Es wird akzeptiert, dass Menschen eine obligatorische Bedingung haben.

3. AKTIVITÄTEN DER ARBEITSPLÄTZE

3.1– Lokale zum Essen und Trinken (wie Restaurants, Restaurants, Cafeterien, Konditoreien);

  • Einhaltung aller im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums festgelegten Regeln, 2-Messgerätezwischen den Stühlen nebeneinander 60 cm Abstand halten,
  • zur gleichen Zeit am selben Tisch drei in offenen Bereichen und mehr als zwei in geschlossenen Bereichen. keine Kunden annehmen

unter der Voraussetzung,

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag 07.00-21.00 Service am Tisch, Abholung und Mitnahme, 21.00 – 24.00  nur Abholservice zwischen den Stunden,
  • Sonntags 07.00 – 24.00 Sie werden nur in Form eines Take-away-Service zwischen den

3.2– deren Aktivitäten seit dem 14. April 2021 ausgesetzt sind;

  • Kino,
  • Orte wie Kaffeehäuser, Kaffeehäuser, Cafés, Vereinstaverne, Teegarten,
  • Internet-Café/Lounge, elektronische Spielplätze, Billardzimmer,
  • Teppichplätze, Fitnessstudios, Freibäder,
  • Vergnügungsparks und Themenparks,

Unternehmen im Tätigkeitsbereich;

  • Vollständige Einhaltung der im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums für jeden Geschäftsbereich/Tätigkeitsbereich separat festgelegten Regeln,
  • Keine Spiele (einschließlich Paper-Okey, Backgammon) an Orten wie Cafés, Kaffeehäusern, Cafés, Vereinstavernen, Teegärten, Teehäusern zu spielen und nicht mehr als drei Kunden am selben Tisch in offenen Bereichen und zwei zu akzeptieren gleichzeitig in Innenräumen,
  • in Kinos 50% Kapazität (ein Sitzplatz belegt, ein leerer Sitzplatz) das Limit einhalten

Ab dem 1. Juni 2021 (außer sonntags) können sie zwischen 07.00 und 21.00 Uhr verkehren, sofern
Andererseits werden die Aktivitäten von Hallenbädern, türkischen Bädern, Saunen und Massagesalons, Shisha-Lounges/Cafés und Arbeitsplätzen wie Casinos, Tavernen und Bierstuben bis zu einer neuen Entscheidung weiterhin ausgesetzt.

3.3– Geschäfte wie Bekleidung, Kurzwaren, Glaswaren, Eisenwaren, Schneider, Friseure, Büros und Büros etc. im Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich, außer den oben aufgeführten Arbeitsplätzen. Arbeitsplätze und Einkaufszentren;

  • Sie können zwischen 07.00 - 21.00 Uhr (außer sonntags) arbeiten, sofern sie alle für ihren Geschäftsbereich im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums festgelegten Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien einhalten.

3.4– Um die Intensität von Öffnungs- oder allgemeinen Rabattanträgen für bestimmte Tage oder Stunden durch verschiedene Arbeitsstätten, insbesondere Filialisten, zu verhindern, sollten Rabattanträge über längere Zeiträume von mindestens einer Woche gestellt werden.

3.5– Sonntags, wenn eine ganztägige Ausgangssperre gilt; In den Märkten (einschließlich Ketten und Supermärkten), Elektronikwaren, Spielzeug, Schreibwaren, Kleidung und Accessoires, Alkohol, Heimtextilien, Autozubehör, Gartenmaterialien, Hardware, Glaswaren usw. Produkte dürfen nicht verkauft werden.

3.6– Marktplätze dürfen zwischen 07.00:20.00 und XNUMX:XNUMX Uhr (außer sonntags) geöffnet sein, sofern sie den Regeln des Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfadens des Gesundheitsministeriums entsprechen.

3.7– Online-Lebensmittel- und Lebensmittelbestellunternehmen können werktags und am Wochenende zwischen 07.00:24.00 und XNUMX:XNUMX Uhr als Heim-/Adressdienst arbeiten

4. BILDUNG - BILDUNGSAKTIVITÄTEN

Die derzeit in Betrieb befindlichen Kindergärten und Kindergärten werden ihre Aktivitäten in der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierung fortsetzen und die Umsetzung wird für alle anderen Schul- und Klassenstufen wie vom Ministerium für Nationale Bildung öffentlich angekündigt fortgesetzt.

5. ARBEITEN IN ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN UND ORGANISATIONEN

Gemäß Rundschreiben des Präsidiums vom 14.04.2021 mit der Nummer 2021/8 und dem Schreiben des Präsidiums für Verwaltungsangelegenheiten vom 27.04.2021 mit der Nummer 17665, 10.00 – 16.00  In der zweiten Phase der schrittweisen Normalisierung wird die Umsetzung der flexiblen Arbeitsmethode wie Überstundensystem und Remote/Alternating fortgesetzt.

6. TREFFEN / VERANSTALTUNGEN UND HOCHZEITEN / HOCHZEITEN UND BESICHTIGUNGEN

6.1– Mit Ausnahme der Mitgliederversammlungen von Sportvereinen, die im Sinne einer periodischen Pflichtveranstaltung verpflichtend sind, Veranstaltungen aller Art mit breiter Beteiligung, einschließlich der Mitgliederversammlung, von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Berufsverbänden in Form von öffentlichen Einrichtungen und deren Vorgesetzten Organisationen, Gewerkschaften und Genossenschaften Juni 15 2021 wird verschoben bis

Generalversammlungen von Sportvereinen, die regelmäßig abgehalten werden müssen; physischer Abstand und Reinigung/Maske/Abstandsregeln und Minimum pro Person in offenen Bereichen 4 m², Minimum pro Person im Innenbereich 6 m² ist möglich, sofern der Platz frei ist.

Ab Dienstag, 15. Juni 2021, Aktivitäten mit breiter Beteiligung, einschließlich der Generalversammlung, von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, öffentlichen Berufsorganisationen, Gewerkschaften und Genossenschaften; Abstands- und Masken-/Abstands-/Reinigungsregeln werden eingehalten, und es sind mindestens 4 m² pro Person in offenen Bereichen und mindestens 6 m² pro Person in geschlossenen Bereichen erlaubt.

6.2- Hochzeiten in Form von Hochzeitszeremonien und Hochzeitszeremonien;

in offenen Bereichen; 

  • Einhaltung aller Regeln für Hochzeitszeremonien und Hochzeiten im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums,
  • Einhaltung des notwendigen Abstands zwischen den Tischen und Stühlen und Einhaltung der Reinigungs-, Masken- und Abstandsregeln,
  • Keine Bereitstellung von Speisen und Getränken,
  • In geschlossenen Bereichen zusätzlich zu den oben genannten Regeln;
  • Ab einer Mindestgröße von 6 m² pro Person,
  • Azami Dies kann ab Dienstag, dem 100. Juni 1 erfolgen, sofern es auf 2021 Gäste begrenzt ist.
  • Verpflegung und Innenbereiche für Speisen und Getränke azamDie Beschränkung der Anzahl der Gäste endet am Dienstag, den 15. Juni 2021. Speisen und Getränke können nach diesem Datum in Hochzeitszeremonien und Hochzeiten serviert werden, sofern mindestens 6 m² pro Person in geschlossenen Räumen verbleiben.zamDas i-Teilnehmerlimit wird nicht angewendet.
  • Veranstaltungen wie Verlobung und Henna sind nach dem 1. Juli 2021 erlaubt.

6.3– Besuche von Personen in Sozialschutz-/Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen, Altenpflegeheimen, Rehabilitationszentren und Kinderheimen werden pro Person, die sich in diesen Orten aufhält, mit maximal einem Besuch pro Woche erlaubt.

7. MASSNAHMEN DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS

7.1– Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, die zwischen Städten verkehren (außer Flugzeuge); die im Fahrzeugschein angegebene Fahrgastkapazität. 50% von Sie können Passagiere im Verhältnis der Passagiere aufnehmen, und die Sitzposition der Passagiere im Fahrzeug verhindert, dass die Passagiere miteinander in Kontakt treten. (1 voll 1 leer) wird wie folgt aussehen.

Bus, Bahn usw. Bei der Ermittlung der Kapazitätsbegrenzung in Fernverkehrsfahrzeugen werden Personen mit gleicher Anschrift und aus derselben Kernfamilie (Ehepartner, Eltern, Geschwister) nicht mitgerechnet und dürfen nebeneinander fahren.

Darüber hinaus können in den Fernverkehrsbussen mit 2+1-Bestuhlung Fahrgäste an beiden Fenstern (die mittleren Sitzplätze bleiben frei) angenommen werden und die Fahrgastkapazität wird entsprechend festgelegt.

7.2– Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (Kleinbus, Midibus usw.) können im Rahmen der Grundsätze, die mit unserem Rundschreiben vom 14.04.2021 eingeführt und nummeriert sind, mit einer Kapazitätsbeschränkung von 6638 % und der Regel, keine stehenden Fahrgäste aufzunehmen, verkehren 50.

8. MASSNAHMEN BEZÜGLICH DER UNTERKUNFTSEINRICHTUNGEN

8.1– Freizeiteinrichtungen an Fernstraßen (ausgenommen solche im Siedlungsgebiet) und Essens- und Trinkgelegenheiten innerhalb von Beherbergungseinrichtungen (Hotel, Motel, Aparthotel, Hostel usw.) (nur auf Kunden mit Unterkunft beschränkt); Sie können gleichzeitig am selben Tisch bedienen, sofern nicht mehr als drei Kunden im Außenbereich und mehr als zwei Kunden im Innenbereich akzeptiert werden.

8.2– Die Unterhaltungszentren in den geschlossenen Bereichen der Beherbergungsbetriebe werden geschlossen gehalten und in diesen Bereichen werden keine Kunden akzeptiert.

8.3- Aktivitäten in Form von kollektiver Unterhaltung sind in den offenen Bereichen der Unterbringungseinrichtungen nicht gestattet. Um eine Konzentration an diesen Orten zu verhindern, werden die Regeln für die physische Entfernung eingehalten.zamwird darauf geachtet.

8.4– Eine Reservierung in den Beherbergungseinrichtungen während des Zeitraums und der Tage, an denen die Ausgangssperre angewendet wird (vorausgesetzt, der Preis wurde vollständig bezahlt), befreit unsere Bürger von der Ausgangssperre und/oder den Beschränkungen für Überlandreisen ausreichend für unsere Bürger, die zu diesem Zweck anreisen, um ihre Reservierungs- und Zahlungsdokumente bei den Kontrollen vorzulegen.

8.5– Gemäß unserem Rundschreiben vom 30.09.2020 mit der Nummer 16007 und vom 28.11.2020 und der Nummer 19986 werden die Prüfungen von Beherbergungsbetrieben effektiv durchgeführt und jeglicher Missbrauch, insbesondere gefälschte Reservierungen, verhindert.

9. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

9.1– Von den Governorships und Distriktgouvernements; Die Informationsaktivitäten werden sich darauf konzentrieren, die zuständigen Betriebsbeamten und Mitarbeiter an die Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie zu erinnern, die im Outbreak Management and Working Guide des Gesundheitsministeriums für jeden Geschäftsbereich/Tätigkeitsbereich separat festgelegt werden.

9.2- Im Rahmen der Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze, die sowohl in den Rundschreiben unseres Ministeriums als auch im Epidemiemanagement- und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums unter der Koordination unserer Gouverneure und Distrikt-Gouverneure festgelegt wurden,zamEs werden intensivierte Audits durchgeführt, an denen es mit hoher Kapazität teilnimmt (verstärkt durch das Personal / die leitenden Angestellten anderer Institutionen und Organisationen).

9.3– Ein Leitfaden, der Unternehmer/Angestellte und unsere Bürger freundlich einlädt, sich an die Regeln zu halten / sich verantwortungsvoll zu verhalten, wird bei allen durchzuführenden Prüfungstätigkeiten gezeigt.

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