Die Frist für den Erhalt des Motorölwechselpunktzertifikats wurde um 6 Monate verlängert

Die Zeit bis zum Erhalt der Bescheinigung über den Motorölwechselpunkt wurde um einen Monat verlängert
Die Zeit bis zum Erhalt der Bescheinigung über den Motorölwechselpunkt wurde um einen Monat verlängert

Die Frist für die Erlangung des Dokuments, das von den Unternehmen verlangt wird, in denen Motorölwechsel zur Durchführung dieser Tätigkeit vorgenommen werden, wurde bis zum 1. Juli 2021 verlängert.

Die Verordnung zur Änderung der Altölbewirtschaftungsverordnung durch das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Nach Angaben des Ministeriums wurden Änderungen an der Verordnung vorgenommen, um die durch die Umsetzung der geltenden Verordnung verursachten Probleme zu beseitigen, die Menge der Altölsammlung zu erhöhen und die Entsorgung von Altöl effektiver zu gestalten.

Unter Berücksichtigung der Bedingungen von Kovid-19 wurde die Frist für die Erlangung des Motorölwechselpunktdokuments (MoYDeN), die für Unternehmen erforderlich ist, in denen Motorölwechsel durchgeführt werden, um diese Aktivität durchzuführen, um 6 Monate verzögert und bis zum 1. Juli 2021 verlängert.

In den Altölcodes wurden im Rahmen der Verordnung Vorschriften erlassen, wobei die bestehenden Anlagen dem Versuchsproduktionsplan und der Sammlung von Altölen durch Raffinerieanlagen sowie die zugelassene Einrichtung entsprachen.

Darüber hinaus sind die Ölproduzenten mit der Änderung verpflichtet, ab 2021 zunehmend zu sammeln, je nachdem, wie viel Mineralöl sie auf den Markt bringen.

Für Ölproduzenten war es auch obligatorisch, Grundöl aus heimischen Altölen in bestimmten Verhältnissen für die von ihnen produzierten Mineralöle zu verwenden.

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