Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wird 37 Vertragsmitarbeiter einstellen

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Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wird 37 Vertragsmitarbeiter einstellen. Bewerbungsschluss ist der 7. Januar 2023

Vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Einrichtung zur Unterstützung der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung: ANKÜNDIGUNG DER AUSWAHLPRÜFUNG FÜR AUDITOREN UND EXPERTENPERSONAL

Gemäß den Bestimmungen des zusätzlichen Artikels 375 des Gesetzesdekrets Nr. 27 und der Artikel 20 bis 01 der Personalverordnung der Einrichtung zur Unterstützung der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung, veröffentlicht im Amtsblatt vom 2021 mit der Nummer 31370, soll eine Anstellung erfolgen in den Zentral- und Provinzorganisationen der Institution zur Unterstützung von Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung. Einstellung von 6 Prüfern und 15 fachkundigen Vertragsmitarbeitern durch Ernennung, Beschäftigung von 4 Prüfern im Rahmen der interinstitutionellen Zuordnung gemäß Absatz 27 des Zusatzartikels 375 des Gesetzesdekrets Nr. 25 wird eine schriftliche und mündliche Auswahl für die Einstellung von 4 fachkundigen Vertragsmitarbeitern im Rahmen einer Positionsänderung gemäß Artikel 39 der Verordnung durchgeführt. Die Prüfung wird abgehalten.

1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER PRÜFUNG, POSITIONSBEZEICHNUNG, NUMMERN, ABSCHLUSSABTEILUNGEN, BEWERBUNGSCODES UND BESCHÄFTIGUNGSORTE.

1.1. Rekrutierung von Wirtschaftsprüfern durch offene Stellenbesetzung (4 Stellen)

Gemäß der Bestimmung von Artikel 6 der Personalverordnung der Einrichtung zur Unterstützung der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung erfolgt die Einstellung durch offene Ernennung für die folgenden zentralen Organisationspositionen der Einrichtung gemäß dem zusätzlichen Artikel 375 des Gesetzesdekrets Nr. 27.

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1.5. ANFORDERUNGEN AN KANDIDATEN, DIE AN DER AUSWAHLPRÜFUNG ZUM AUDITOR UND FACHPERSONAL TEILNEHMEN

1.5.1. Für die Rekrutierung von (öffentlichem) Wirtschaftsprüfer- und (öffentlichem) Sachverständigenpersonal,

1) Bewerber müssen die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 erfüllen.

2) Absolventen von Hochschuleinrichtungen, die eine mindestens vierjährige Grundausbildung anbieten, oder von den in den obigen Tabellen genannten Fachbereichen einer ausländischen Hochschuleinrichtung, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat anerkannt ist,

3) Kandidaten, die sich offen für Prüfer- und Expertenpositionen bewerben, müssen mindestens siebzig (2022) Punkte bei der 2022-KPSS (Undergraduate Level) Public Personnel Selection Examination „KPSSP3“ vom Bewertungstyp „KPSSP70“ erhalten haben, die im Jahr XNUMX von der Measurement durchgeführt wurde , Auswahl- und Vermittlungszentrum ÖSYM zum Bewerbungsschluss. ,

4) Sie müssen mindestens siebzig (70) Punkte bei der von ÖSYM durchgeführten Fremdsprachenprüfung (YDS) in Englisch, Deutsch, Französisch oder den Amtssprachen der Europäischen Union erhalten haben, oder mindestens siebzig (70). ) Punkte aus den internationalen Fremdsprachenprüfungen, die gemäß der ÖSYM-Äquivalenztabelle für Fremdsprachenprüfungen als YDS-Äquivalent anerkannt werden. Sie müssen eine Punktzahl von siebzig (XNUMX) erhalten haben. (Das Sprachzertifikat muss zum Bewerbungsschluss gültig sein. Für YDS beträgt dieser Zeitraum fünf Jahre.)

5) Sie müssen nach Abschluss der Hochschulausbildung über mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung verfügen,

6) Sie dürfen zum Zeitpunkt der Ankündigung der Auswahlprüfung nicht älter als fünfunddreißig (35) Jahre sein.

7) Für Kandidaten, die sich offen für eine Stelle als Wirtschaftsprüfer bewerben,

A. Die nach einer höheren Ausbildung gesuchte Berufserfahrung ist interne Revision, interne Kontrolle, unabhängige Revision, Prüfung von Informationstechnologien (IT), Risikomanagement, Finanzanalyse und/oder Projektvorbereitung, Projektmanagement, Projektanalyse (technische und finanzielle Analyse) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten . , mindestens drei (3) Jahre kumulativ in einem der Bereiche Projektüberwachung, Projektbewertung und Projektkontrolle oder beschränkt auf die oben aufgeführten Bereiche, oder;

B. Zusätzlich zu mindestens drei (3) Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Hochschulausbildung müssen sie über das Public Internal Audit Certificate (KİDS) oder eines der International Internal Audit Certificates (CIA, CISA, CGAP, CCSA, CFSA usw.) verfügen CRMAj) oder;

C. Sie müssen mindestens drei (3) Jahre, einschließlich Assistenten-/Praktikantenzeiten, in Positionen mit der Bezeichnung „Prüfungspersonal“ im öffentlichen Sektor gearbeitet haben,

8) Für Kandidaten, die sich für Stellen als Wirtschaftsprüfer mit dem Code KDN01 bewerben,

A. Sie müssen auf der Grundlage eines Personals oder einer Position in öffentlichen Institutionen oder Organisationen im Sinne von Artikel 8 des aufgehobenen Gesetzesdekrets über die Einrichtung und Aufgaben der staatlichen Personaldirektion Nr. 6 vom 1984 tätig sein.

B. Sie müssen mindestens drei (3) Jahre, einschließlich Assistenten-/Praktikantenzeiten, in Positionen mit der Bezeichnung „Prüfungspersonal“ im öffentlichen Sektor gearbeitet haben, oder; Zusätzlich zu mindestens drei (3) Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Hochschulausbildung. Sie müssen über eines der Public Internal Audit Certificate (KİDS) oder International Internal Audit Certificates (CIA, CISA, CGAP, CCSA, CFSA und CRMAj) verfügen, c. Sie müssen das Kandidaturverfahren in ihrer Institution abgeschlossen haben,

9) Kandidaten, die sich für eine Stelle als Wirtschaftsprüfer bewerben, müssen nachweisen, dass sie im ganzen Land arbeiten können und über einen Bericht einer deutschen Ärztekammer eines voll ausgestatteten Krankenhauses verfügen (dies ist erforderlich, wenn sie für eine Anstellung in Frage kommen).

10) Es stellt keinen Schaden dar, in der beantragten Position zu arbeiten. (Im Falle der Eignung für eine Anstellung ist eine schriftliche Gesundheitserklärung erforderlich.)

11) Sie haften nicht für den Pflichtdienst bei einer anderen Institution oder Organisation (im Falle der Eignung für eine Ernennung ist eine schriftliche Erklärung erforderlich.)

12) Sie müssen die Bedingungen für die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung und Archivrecherche gemäß Artikel 7315 des Sicherheitsuntersuchungs- und Archivrecherchegesetzes Nr. 3 erfüllen oder die Ergebnisse der Archivrecherche müssen positiv sein.

1.5.2. Für die Rekrutierung von Fachpersonal im Rahmen von Positionswechseln,

Bewerber, die sich im Rahmen eines Stellenwechsels gemäß § 39 der Institutspersonalverordnung auf eine Expertenstelle bewerben,

1) Sie sollten als Hilfspersonal in der Einrichtung arbeiten,

2) Sie müssen mindestens drei (3) Jahre tatsächliche Beschäftigung in der Institution absolviert haben, indem sie durch eine Auswahlprüfung ernannt wurden.

3) Absolventen von Fakultäten oder Hochschulen von Universitäten, die eine mindestens vierjährige Ausbildung anbieten, und von Bildungseinrichtungen im Ausland, deren Gleichwertigkeit von den zuständigen Behörden anerkannt wird,

4) Sie müssen mindestens siebzig (70) Punkte bei der von ÖSYM durchgeführten Fremdsprachenprüfung (YDS) in Englisch, Deutsch, Französisch oder den Amtssprachen der Europäischen Union erhalten haben, oder mindestens siebzig (70). ) Punkte aus den internationalen Fremdsprachenprüfungen, die gemäß der ÖSYM-Äquivalenztabelle für Fremdsprachenprüfungen als YDS-Äquivalent anerkannt werden. Sie müssen eine Punktzahl von siebzig (XNUMX) erhalten haben. (Der Sprachnachweis muss zum Bewerbungsschluss gültig sein. Für YDS wird dieser Zeitraum mit fünf Jahren angesetzt.)

2. Prüfungsanmeldung, Bewertung der Bewerbungen und Aufforderung zur schriftlichen Prüfung

1) Kandidaten, die sich für die Prüfung bewerben, können die Website der Institution besuchen (http://www.tkdk.gov.tr) meldet sich elektronisch zur Prüfung an. Elektronische Bewerbungen werden zwischen dem 29 und dem 12 entgegengenommen. Bewerbungen, die persönlich, per Kurier oder per Post eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

2) Die Bewerber füllen das Bewerbungsformular elektronisch aus und die im Rahmen der elektronischen Bewerbung angeforderten Informationen und Dokumente werden digital in das System hochgeladen.

3) Kandidaten haben das Recht, einen einzigen Bewerbungscode zu wählen, der der Abteilung entspricht, in der sie ihren Abschluss gemacht haben, und maximal fünf (5) Serviceeinheiten auszuwählen. Kandidaten, die dies beantragen, sagen: „Wenn ich nicht in der von mir bevorzugten Serviceeinheit untergebracht werden kann, würde ich gerne in einer anderen Serviceeinheit untergebracht werden, die Ihr Kurunt schätzt.“ Sie können die Option auswählen.

4) Zum Abschluss des Bewerbungsprozesses muss das Bewerbungsformular durch Anklicken des Buttons „Bewerbungsprozess abschließen“ digital erstellt und vom Kandidaten auf persönlichen Speichermedien gespeichert werden. Nach der Registrierung können keine Änderungen an den Bewerbungsdaten vorgenommen werden.

5) Als Ergebnis der Bewertung der Bewerbungen werden Kandidaten, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen und auf der Grundlage der entsprechenden KPSS-Punktzahl eingestuft werden, auf der Website der Institution bekannt gegeben. Kandidaten, die sich im Rahmen einer interinstitutionellen vorübergehenden Entsendung unter dem Code KDN01 bewerben, unterliegen nicht der KPSS-Rangliste und Kandidaten, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen, haben Anspruch auf die schriftliche Prüfung.

6) Die in der Rangliste platzierten Kandidaten zahlen die Prüfungsgebühr gemäß den auf der Website der Institution zu veröffentlichenden Ankündigungen auf ihr entsprechendes Bankkonto ein und reichen die anderen in der Bewerbung angeforderten Dokumente vollständig und gemäß dem angekündigten Zeitplan bei der Institution ein Webseite (http://www.tkdk.gov.trSie laden es von der Adresse in das System hoch.

7) Bewerber, die die Bedingungen in Artikel 1.4 der Ausschreibung erfüllen und bis zum Fünffachen (5) der Anzahl der ausgeschriebenen freien Stellen gemäß der Rangfolge auf der Grundlage des entsprechenden KPSS-Scores im entsprechenden Bewerbungscode haben, werden zur schriftlichen Bewerbung weitergeleitet Prüfung. Aufgrund der Rangfolge werden auch andere Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letzte Kandidat zur Prüfung eingeladen. Jeder Anwendungscode wird unabhängig von anderen Anwendungscodes eingestuft.

8) Sollten aus einer der in der Ausschreibung genannten Berufs- und Beschäftigungsgruppen keine ausreichenden Bewerbungen eingehen (öffentliche/offene Terminvergabe), steht es dem Prüfungsausschuss frei, Bewerbungen aus anderen in der Ausschreibung genannten Berufs- und Beschäftigungsgruppen auszuwählen .

9) Bewerbungen, die bei der Institution für die Prüfung zum Abschlussprüfer und Sachverständigenpersonal eingereicht werden, sind nach der Bewertung durch den Prüfungsausschuss auf der Website der Institution zu finden.http://www.tkdk.gov.tr) wird bekannt gegeben. Die Institution wird Kandidaten, die zur schriftlichen Prüfung zugelassen werden, nicht benachrichtigen.

10) Kandidaten müssen während der Prüfung ihren Personalausweis, den Personalausweis der Türkischen Republik sowie das Prüfungszugangsdokument vorlegen. Sie müssen mindestens eines ihrer Personalausweise oder noch nicht abgelaufenen Reisepassdokumente vorlegen. Kandidaten, die nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügen, werden nicht zur Prüfung zugelassen.

11) Behinderte Kandidaten, Behindertenstatus, Anforderung für Marker-Reader, Anforderung für die Schriftgröße der Broschüre usw. Ihr Status wird der prüfenden Institution mindestens vier (4) Tage vor dem Prüfungstermin mitgeteilt.

12) Die Verfahren für die schriftliche Prüfung unterliegen der Verantwortung des Anwendungs- und Forschungszentrums für Messung und Bewertung der Gazi-Universität (GAZİÖDM).

3. FÜR DIE BEWERBUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE

Die folgenden Dokumente sind auf der Website der Institution verfügbar (http://www.tkdk.gov.tr) werden digital (im digitalen Format oder als gescanntes Dokument) in das elektronische Bewerbungssystem hochgeladen. Physische Dokumente (Originaldokument, Fotokopie, beglaubigte Kopie usw.) werden während der Antrags- und Dokumenteneinreichungsphase nicht angefordert. Dokumente der 1. bis 6. Reihe werden von allen Kandidaten während der Bewerbungsphase angefordert, Dokumente der 7. bis 12. Reihe werden von den in der Rangliste platzierten Kandidaten angefordert.

1) Passfoto, das innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde.

2) Abschlusszeugnis mit Barcode, erhalten Sie über das E-Government-Portal.

3) Für offene Experten- und offene Prüferstellen: KPSS-Ergebnisdokument mit deutschem Barcode aus dem ÖSYM-System.

4) Fremdsprachenzertifikat mit deutschem Barcode aus dem OSYM-System oder eingescanntes internationales Fremdsprachenprüfungsdokument.

5) Mit Barcode versehenes Registrierungs- und Leistungsnachweisdokument einer Sozialversicherungseinrichtung, das am oder nach dem Ankündigungsdatum vom E-Government-Portal erhalten wurde.

6) Für die Stelle als Wirtschaftsprüfer ein von der zuständigen Institution genehmigtes Schreiben, in dem bestätigt wird, dass die Person derzeit in öffentlichen Institutionen oder Organisationen im Sinne von Artikel 8 des aufgehobenen Gesetzesdekrets über die Einrichtung und Aufgaben der staatlichen Personaldirektion arbeitet Nr. 6 vom 1984.

7) Unterzeichnetes Bewerberinformationsformular.

8) Ein mit einem Barcode versehenes Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht vorbestraft sind und das Sie am oder nach dem Bekanntgabedatum vom E-Government-Portal erhalten haben.

9) Für männliche Kandidaten ein mit einem Barcode versehenes Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie nicht mit dem Militärdienst in Verbindung stehen und das am oder nach dem Bekanntgabedatum vom E-Government-Portal erhalten wurde.

10) Diplom oder vorläufiges Abschlusszeugnis.

11) Für Auditorenpositionen in der Ausschreibung angegebene Zertifizierungsdokumente und/oder genehmigte Arbeitsdokumente, die die Erfahrung belegen.

12) Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Prüfungsgebühr von 250 TL gemäß den in den Ankündigungen auf der Website der Institution festgelegten Grundsätzen auf GAZİÖDM-Konten eingezahlt wurde. (Kandidaten, die berechtigt sind, an der schriftlichen Prüfung teilzunehmen und die Prüfungsgebühr zu zahlen, aber die geforderten Unterlagen nicht einreichen, die Prüfung nicht ablegen oder die Prüfung nicht bestehen, erhalten keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr.)

4. FORM, ORT UND TERMIN DER PRÜFUNG

Die Aufnahmeprüfung findet in zwei Phasen statt: einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung findet am Samstag, 03. Februar 2024, in Ankara statt. Ort und Zeit der schriftlichen Prüfung sowie die Namen der zur Teilnahme an der Prüfung berechtigten Kandidaten werden auf der Website der Institution bekannt gegeben. Die mündliche Prüfung findet am Hauptsitz der Institution zu den auf der Website der Institution bekannt gegebenen Terminen statt.

5. SCHRIFTLICHE PRÜFUNG und PRÜFUNGSTITEL

1) Die schriftliche Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren abgehalten. In der schriftlichen Prüfung werden 100 Fragen gestellt und die richtige Antwort auf jede Frage erhält 1 Punkt. Falsch beantwortete Fragen werden nicht bewertet.

2) Die Prüfungsdauer beträgt 120 Minuten.

3) Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfungssitzung, an denen erfolgreiche Kandidaten teilnehmen werden, erfolgt durch die Institution (http://www.tkdk.gov.tr) werden auf der Website bekannt gegeben.

6. MÜNDLICHE PRÜFUNG

Wer die Prüfung erfolgreich besteht, wird zur mündlichen Prüfung eingeladen. In der mündlichen Prüfung werden die Kandidaten hinsichtlich ihres Wissensstands über das Studienfach, ihrer Fähigkeit, eine Fremdsprache zu verwenden, ihres Verständnisses, ihrer Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit, ihres Denkvermögens, ihrer Eignung und ihres Wissensstands für das Fach beurteilt die ihnen zuzuweisende Position und die Eignung ihres Verhaltens und ihrer Reaktionen für den Beruf.

7. BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE UND ANDERE ANGELEGENHEITEN

1) Die Prüfungserfolgsnote besteht aus den Ergebnissen der Testprüfung und der mündlichen Prüfung. Die Gesamtpunktzahl beträgt einhundert (XNUMX), getrennt für die Prüfungsprüfung und die mündliche Prüfung.

2) Um in der Auswahlprüfung erfolgreich zu sein, muss die als Ergebnis der Testprüfung erzielte Punktzahl mindestens siebzig (70) betragen.

3) Zur mündlichen Prüfung werden alle Kandidaten eingeladen, die die Testprüfung erfolgreich bestehen.

4) Um in der mündlichen Prüfung erfolgreich zu sein, muss die Punktzahl der mündlichen Prüfung mindestens siebzig (70) betragen.

5) Die Prüfungserfolgsnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der mündlichen Prüfung und der Ergebnisse der Testprüfung der Kandidaten berechnet, die die mündliche Prüfung erfolgreich bestanden haben.

6) Der Kandidat mit der Prüfungserfolgspunktzahl gilt als bestanden, bis die festgelegte Quote erreicht ist, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl, sofern diese mindestens siebzig (100) von einhundert (70) Punkten beträgt. Volle Punktzahl. Das Erreichen von siebzig oder mehr als siebzig Punkten in der Prüfung stellt keinen erworbenen Anspruch für Kandidaten dar, die nicht in diese Rangliste aufgenommen werden können.

7) Als Ergebnis der Prüfung kann die Institution unter den Kandidaten auswählen, die aus anderen für denselben Titel bestimmten Beschäftigungsgruppen siebzig (70) Punkte oder mehr erhalten haben, die Prüfung in ihrem Fachgebiet jedoch nicht erfolgreich bestanden haben. für die vakanten Stellen. Es liegt im Ermessen der Institution zu bestimmen, durch welche Berufsgruppe die vakante Stelle besetzt wird. Mit einem Ergebnis der Auswahlprüfung von mindestens siebzig (70) Punkten besteht kein Anspruch auf die Besetzung von Stellen, die in anderen Berufsgruppen nicht besetzt werden können.

8) Der Prüfungsausschuss kann aus den Reihen der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten Ersatzkandidaten in der Reihenfolge ihres Erfolgs bestimmen, die jedoch höchstens die Hälfte der bekannt gegebenen Plätze betragen dürfen. Die Ernennung von Ersatzkandidaten obliegt der Institution.

9) Unter den Kandidaten, deren Namen bekannt gegeben wurden und von denen festgestellt wurde, dass sie an der Auswahlprüfung teilnehmen können, diejenigen, bei denen später festgestellt wird, dass sie unwahre Angaben gemacht oder die Wahrheit in irgendeiner Weise verschwiegen haben, obwohl sie die Bedingungen nicht erfüllen Wer nicht an der Prüfung teilnehmen möchte, wird nicht zur Auswahlprüfung zugelassen. Die Prüfungen derjenigen, die die Prüfung auf diese Weise abgelegt haben, gelten als ungültig und ihre Verträge werden nicht geschlossen. Selbst wenn mit denjenigen, deren Situation erkannt wird, ein Vertrag geschlossen wurde, werden ihre Verträge gekündigt. Diese Personen können keine Rechte geltend machen und es wird eine Strafanzeige gegen sie bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht.

10) Sollte eine ausreichende Anzahl von Prüflingen die schriftliche Prüfung nicht bestehen, können Änderungen in der Prüfungsbewertungsmethode vorgenommen werden. Dieser Sachverhalt ist in dem zwischen TKDK und der Prüfungsdurchführungsinstitution (GAZİÖDM) zu erstellenden Protokoll aufgeführt und wird den Kandidaten zusammen mit den Prüfungsergebnissen bekannt gegeben.

11) Der Prüfungsausschuss ist befugt, die Prüfung zu verschieben und abzusagen, wenn dies für notwendig erachtet wird.

12) Prüfungsergebnis der Institution (http://www.tkdk.gov.tr) wird auf der Website bekannt gegeben. Wer die Prüfung besteht, muss sich innerhalb von 20 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zusammen mit den für den beantragten Termin erforderlichen Unterlagen bei der Institution bewerben, damit seine Verfahren durchgeführt werden können.

13) Bekanntgabe des Personals, das die Auswahlprüfung bestanden hat, auf der Website der Institution, zamEs handelt sich um eine sofortige Benachrichtigung. Mit Ausnahme höherer Gewalt, die durch ein für die Institution akzeptables Dokument nachgewiesen werden kann; Diejenigen, die sich nicht innerhalb von zwanzig Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bei der Institution bewerben oder die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist einreichen, werden nicht ernannt, und die Ernennungen derjenigen, die ihre Tätigkeit trotz dieser Frist nicht innerhalb dieser Frist antreten, werden nicht ernannt Die Aufforderung zum Amtsantritt wird abgesagt.

14) Die Anstellung von Bewerbern, die sich mit dem Code KDN01 für die Stelle als Wirtschaftsprüfer bewerben und erfolgreich sind, erfolgt im Rahmen der Bestimmungen der im Amtsblatt vom 3 veröffentlichten und nummerierten Interinstitutionellen Entsendungsverordnung 5. Wenn die betreffende Institution dem Antrag des Kandidaten auf Ernennung zum Wirtschaftsprüfer für ein (2019) Jahr zustimmt, wird das Personal mit der Arbeit aufgenommen und die Amtszeit kann auf Antrag der Institution verlängert werden Die Einrichtung stimmt diesem Antrag zu. Die Einrichtung ist berechtigt, den vorübergehenden Dienst zu beenden, wenn sie dies für erforderlich hält.

15) Für Angelegenheiten, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind, wird die „Personalverordnung von Institutionen zur Unterstützung der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung“ vom 20 mit der Nummer 01 als Grundlage herangezogen.