Neue Parkordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Neue Parkordnung im Amtsblatt veröffentlicht
Neue Parkordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorgenommene Änderung der Parkplatzverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der neuen Verordnung wurde die Projektion der 1000-Meter-Regel für den Parkplatz auf 1500 Meter und die Gehstrecke auf 2000 Meter erhöht und die Vergütung des Regionalparkplatzes von 18 Monaten auf 36 Monate verlängert. Der 250-Prozent-Preis für den Bau riskanter Bauten auf Parzellen kleiner als 25 Quadratmeter und die Regelung der Siedlungsgewährung mit temporärem Parken auf der Straße können bis zum 1. Juli 2023 auf 350 Quadratmeter verlängert werden.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die Parkplatzverordnung geändert. Die vom Ministerium erlassenen Regelungen sind im heute veröffentlichten Amtsblatt erfolgt.

Das Ministerium änderte die Abstandsregel in der neuen Verordnung aus technischen Gründen für Nicht-Paketparkplätze in Gebäuden, bei denen das Parken auf dem Paket nicht möglich ist.zamEs erhöhte die 1000-Meter-Regel, die in i-Entfernung gilt, auf 1500 Meter für die Projektion und 2000 Meter für die Gehentfernung. Somit haben sich die Möglichkeiten von Parkplätzen dank der Verfügbarkeit von Parkplätzen aus einem größeren Gebiet erhöht. Einfache Anwendung

Nach Einzug der Parkgebühr wurde die Regel zur Herstellung eines regionalen Parkplatzes innerhalb von 3 Jahren auf 5 Jahre erhöht. Gemeinden wurden erleichtert.

Das Ministerium, das eine Änderung vorgenommen hat, um die Zahlung zu vereinfachen, hat die Zahlungsfrist der verbleibenden 25 Prozent für den regionalen Parkplatz ohne die erste Zahlung von 75 Prozent von 18 Monaten auf 36 Monate erhöht, sofern dies nicht der Fall ist das Abrechnungsdatum überschreiten.

-Großer Komfort für Parkplätze im urbanen Wandel

Die Regel, dass für die anstelle von riskanten Bauten auf Parzellen kleiner als 250 Quadratmeter zu errichtenden Gebäude eine 25-prozentige regionale Parkgebühr erhoben wird und dass die Verwaltung mit dem temporären On-Road-Parking-Verfahren bis zur Fertigstellung der regionalen Parkplätze abrechnen kann kann bis zum 1. Juli 2023 auf 350 Quadratmeter erweitert werden. Auf diese Weise wird es einfacher, Parkplätze in kleinen Parzellen während der Transformation zu bauen.

Bei der Nutzung von Geschäften und Geschäften wird 40 Parkplatz je 50 Quadratmeter statt 1 Quadratmeter eingerichtet. In den Schutzgebieten erhalten die Kommunen die Befugnis, diese Menge auf bis zu 60 Quadratmeter zu erhöhen, wodurch die Genehmigungsverfahren in den Schutzgebieten erleichtert werden.

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