Volkswagen Nutzfahrzeug verlängert Garantiezeit um 3 Monate

Volkswagen Nutzfahrzeug verlängert Garantiezeit um 3 Monate

Während des Ausbruchs des Coronavirus verlängerte Volkswagen Nutzfahrzeuge die Gewährleistungsfristen von Fahrzeugbesitzern, deren Gewährleistungsfristen zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2020 abgelaufen waren, um drei Monate.

Volkswagen Nutzfahrzeuge hat die Gewährleistungsfristen der Fahrzeuge, deren Gewährleistungsfristen während des Epidemiezeitraums abgelaufen sind, für Kunden verlängert, die aufgrund der durch die Coronavirus-Epidemie geltenden Schutzmaßnahmen und Einschränkungen nicht zu autorisierten Diensten kommen können. Da der Antrag für alle Modellfamilien von Amarok, Caddy, Transporter, Caravelle und Crafter gültig ist, deren Garantiezeit für die kostenlose Reparatur zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2020 abläuft, wurde die Frist um 3 Monate verlängert.

Die Anwendung der Verlängerung der Garantiezeit deckt nur das "kostenlose Reparaturrecht" unter den im Garantiezertifikat angegebenen Rechten ab, und Kunden mit erweiterter Garantie zahlen keine zusätzlichen Gebühren für die von der Garantie abgedeckten Transaktionen.

Quelle: Nachrichtenagentur Hibya

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