
Polizeiprüfung 2023: Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren für die Ausbildung zum Polizeibeamten
Details zur Polizeiprüfung 2023, die von denjenigen, die Polizist werden wollen, mit Spannung erwartet werden, sind allmählich klar geworden. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die jährlich von der Polizeiakademie durchgeführte Polizeiprüfung abzulegen? Wie bewerbe ich mich für den Polizeidienst? Hier sind die Voraussetzungen, um im Jahr 2023 Polizist zu werden, und was Sie über die Polizeiprüfung wissen müssen …
Welche Prüfungen müssen Sie ablegen, um Polizist zu werden?
Kandidaten, die Polizisten werden wollen, müssen zunächst einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben. Darüber hinaus wird das Erreichen der in der Universitätsprüfung ermittelten Mindestpunktzahl als notwendige Voraussetzung für die Tätigkeit als Polizeibeamter angegeben. Bewerbungen für die Polizeiprüfung müssen zwischen den Terminen eingereicht werden, die jedes Jahr von der Präsidentschaft der Polizeiakademie bekannt gegeben werden. Die bei der Bewerbung abgefragten Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und online eingereicht werden.
Kandidaten, die sich für die Polizeiprüfung bewerben, müssen sich einer dreistufigen Prüfung unterziehen: schriftliche, mündliche und körperliche Leistungsfähigkeit. In der schriftlichen Prüfung werden Fragen zu Themen wie Allgemeinwissen, allgemeine Fähigkeiten, Türkisch und Mathematik gestellt. In der mündlichen Prüfung werden Persönlichkeitsmerkmale, Kommunikationsfähigkeit, Motivation und Eignung für den Beruf beurteilt. Bei der körperlichen Leistungsprüfung wird von den Kandidaten erwartet, dass sie Übungen wie Laufen, Sit-Ups, Liegestütze und Klimmzüge gemäß den festgelegten Standards ausführen.
Was sind die Voraussetzungen, um im Jahr 2023 Polizist zu werden?
Die Voraussetzungen für den Beruf als Polizist bleiben auch im Jahr 2023 bestehen. Kandidaten, die Polizist werden wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Staatsbürger der Republik Türkei sein
- Mindestens ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sein
- Ermittlung des Schwellenwerts aus der Universitätsprüfung
- Über 18 Jahre alt und nicht jünger als 30 Jahre sein
- Eine Mindestgröße von 167 cm für männliche Kandidaten und eine Mindestgröße von 162 cm für weibliche Kandidaten
- Der Unterschied zwischen den letzten beiden Ziffern Ihrer Körpergröße in Zentimetern und Ihrem Gewicht sollte nicht mehr als 13 und nicht weniger als 17 betragen.
- Sie haben keinen Gesundheitszustand, der Sie daran hindert, Ihre Arbeit als Polizeibeamter auszuüben
- Sie wurden weder wegen einer Straftat verurteilt noch werden Ermittlungen wegen einer Straftat eingeleitet
- Sie haben keinen Militärdienst geleistet oder sind nicht im wehrfähigen Alter.
- Sie dürfen nicht zuvor von der Polizeiakademie ausgeschlossen oder aus dem Polizeiberuf entlassen worden sein
- Eine für den Polizeiberuf geeignete Moral- und Charakterstruktur haben