Was ist ein Experte, was macht er, wie wird man?

Was ist ein Experte, was macht er, wie wird man
Was ist ein Experte, was macht er, wie wird man

Ein Sachverständiger ist eine Person, die im Auftrag von Richtern oder Staatsanwälten arbeitet und dem Gericht entsprechend ihrem Fachgebiet Informationen vorlegt. Als Sachverständige können Mitarbeiter von Institutionen wie dem Institut für Rechtsmedizin hinzugezogen werden, aber auch Wissenschaftler oder Personen, die ihre Sachkunde auf andere Weise nachweisen.

Was macht ein Sachverständiger? Was sind ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten?

Der Sachverständige kann vom Staatsanwalt oder vom Richter ernannt werden. Sachverständige, die Sachverständige auf einem speziellen oder technischen Gebiet sind, geben ihr Gutachten schriftlich oder mündlich ab. Weitere Qualifikationen, die vom Experten erwartet werden, sind wie folgt aufgeführt;

  • die Pflicht zu dem Thema zu übernehmen, für das er vor Gericht geladen und um dessen Kenntnis ersucht wird,
  • einen Eid gemäß dem Verfahren zu leisten,
  • unparteiisch sein,
  • Die Aufgabe persönlich erledigen, ohne sie an jemand anderen zu delegieren,
  • deine Meinung zamunverzüglich das Gericht benachrichtigen,
  • Unterrichtung des Gerichts in Fällen wie falscher oder falscher Zuordnung.

Voraussetzungen um Experte zu werden

Der Sachverständige kann eine natürliche oder juristische Person sein. Von juristischen oder natürlichen Personen wird erwartet, dass sie Experten auf ihrem Gebiet sind und über gute Fach- oder Fachkenntnisse verfügen. Personen, die Experte werden wollen, sollten in ihrem Fachgebiet eine Ausbildung erhalten und lange gearbeitet haben. Wenn die Person, die Experte werden möchte, in Bereichen wie Medizin oder Ingenieurwesen arbeitet, in denen die Teilnahme an einer Berufsinstitution obligatorisch ist, wird außerdem erwartet, dass sie über ein Zertifikat verfügt, aus dem ihr Fachgebiet hervorgeht. Die Voraussetzungen, die diejenigen erfüllen müssen, die Experte werden wollen, sind im Folgenden aufgeführt;

  • Um handlungsfähig zu sein,
  • 25 Jahre alt sein,
  • Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Fachgebiet,
  • Eines oder mehrere der Verbrechen gegen den Staat nicht begangen zu haben,
  • Keine Entlassung aus dem Staatsdienst wegen Disziplinarmaßnahmen.

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