Im Gebrauchtwagenverkauf beginnt die Ära der elektronischen Systeme

Im Gebrauchtwagenverkauf beginnt die Ära der elektronischen Systeme
Im Gebrauchtwagenverkauf beginnt die Ära der elektronischen Systeme

Das Handelsministerium organisiert den Verkauf von Gebrauchtwagen neu. Laut Verordnungsentwurf soll der Einsatz elektronischer Systeme beim An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ausgeweitet werden. Miteigentum am Fahrzeug mit dem Verkaufspreis zamEs wird auch möglich sein, per Postanweisung und EFT mit dem System zu bezahlen, das einen sofortigen Besitzerwechsel ermöglicht.

Nach den Nachrichten von Mithat Yurdakul von Milliyet; Mit dem vom Handelsministerium erarbeiteten Verordnungsentwurf wird die Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbe- und Arbeitserlaubnis für den Gebrauchtwagenverkauf gestrichen, während Unternehmen, die ein Konkordat beantragt haben, künftig ein Konkordat beantragen können Bescheinigung über die Zulassung. Mit der Verordnung wird auch die für den Berechtigungsnachweis erforderliche Abituranforderung auf den Primarbereich reduziert.

Der Entwurf wird auch den Einsatz elektronischer Systeme beim An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ausweiten. In der gegenwärtigen Praxis sind Fahrzeugbesitz und Verkaufspreis nur bei Barzahlung gleich. zamWährend das elektronische System, das einen sofortigen Besitzerwechsel ermöglicht, in Kraft tritt, können mit der neuen Verordnung Zahlungen über das elektronische System per Postanweisung und EFT-Verfahren getätigt werden.

Beim Verkauf von Gebrauchtwagen kommt es zu Betrugsfällen, insbesondere bei EFT-Anweisungen. Die Betrüger, die sich als Käufer ausgeben, übernehmen das Fahrzeug, indem sie dem Verkäufer das Bestelldokument vorlegen, nachdem sie eine EFT-Bestellung in Höhe der Kosten des Fahrzeugs abgegeben haben, dann die EFT-Bestellung stornieren und verloren gehen. Mit der neuen Verordnung können auch solche Betrügereien verhindert werden.

Beim elektronischen System beim An- und Verkauf von Gebrauchtwagen wird das Geld des Käufers zunächst auf das Treuhandkonto überwiesen und bis zum Abschluss der Transaktion gesperrt. Mit der Übermittlung der Information, dass die Übergabe des Fahrzeugs beim Notar abgeschlossen ist, wird das Geld auf das Konto des Verkäufers überwiesen und der Verkauf abgeschlossen.

Nach einer weiteren Regelung des Entwurfs wird die Pflicht zur Einholung eines Wertgutachtens innerhalb von 3 Tagen vor dem Verkaufsdatum durch das Geschäft, das Gebrauchtwagen oder Geländewagen vertreibt, auf 10 Tage erhöht.

Mit der Verordnung kommt statt der Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Verordnung eine „einmalige“ Abmahnung. Dem Entwurf zufolge kann das Ministerium diejenigen, die gegen die Verordnung über den Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen verstoßen, ausnahmsweise vor der Verhängung einer Geldbuße unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Situation und Zahlungsschwierigkeiten warnen.

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