Wie kann ich ein Abonnement über E-Government kündigen?

Der Dienst "Abonnement-Kündigungsantrag", mit dem Abonnement-Kündigungsanträge in der elektronischen Kommunikation über E-Government gestellt werden können, wurde ab heute gestartet. Mit dieser Funktion für E-Government können Abonnement-Kündigungstransaktionen jetzt über das Internet durchgeführt werden. Transaktionen mit 12 Unternehmen und Abonnements wie Internet, SIM-Karte und Satellitenfernsehen können storniert werden. Wie kann ich ein Abonnement über E-Government kündigen?

Die von vielen Unternehmen beantragten Transaktionen zur Kündigung von Abonnements machten es den Bürgern schwer. Abonnementstornierungen können jetzt über E-Government erfolgen.

Nach dem über das E-Government-Gateway gestellten Kündigungsantrag wird die Preisgestaltung für den Dienst vom Dienstanbieter innerhalb von 24 Stunden eingestellt.

WIE ERSTELLEN SIE EINEN ABONNEMENT-STORNIERUNGSANTRAG?

  1. Überprüfen Sie Ihre Abonnements.
  2. Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten.
  3. Wählen Sie das Abonnement aus, das Sie kündigen möchten.
  4. Geben Sie Ihren Grund für die Kündigung an.
  5. Unterzeichnen Sie das Abonnement-Kündigungsdokument.
  6. Ihr Kündigungsprozess ist abgeschlossen.

Zunächst müssen Sie die Seite "Antrag auf Kündigung des Abonnements" der BTK in E-Government aufrufen.

Melden Sie sich dann per mobiler Signatur, elektronischer Signatur, TR-ID-Karte oder Bankanwendung bei e-Government an, um den Schritt "Meine Identität jetzt überprüfen" zu bestehen.

Wählen Sie nach dem Anmelden das Abonnement aus, das Sie kündigen möchten. Klicken Sie auf den Link zur Abonnentenabfrage.

Sie können Ihre Stornierung auf der Registerkarte "Kündigungsantrag stellen" abschließen.

 

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