Das Innenministerium verlängert das Ein- und Ausreiseverbot für 31 Tage auf 15 Städte

81 Provinzen im Status einer Metropole (Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, Istanbul, İzmir, Kahramanmaraş mit dem zusätzlichen Rundschreiben der Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Städte an die Provinzen , Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, lanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van) und Zonguldak zu Lande, in der Luft und auf dem Meer (öffentliche Verkehrsmittel, Privatfahrzeuge usw.) ) wurden alle Ein- und Ausgänge gemäß den zuvor festgelegten Verfahren und Grundsätzen ab heute Abend um 30:24.00 Uhr um 15 Tage verlängert.

In dem vom Ministerium an die Gouvernorate gesendeten Rundschreiben werden körperlicher Kontakt, Atmung usw. Um das Risiko der öffentlichen Gesundheit in den Griff zu bekommen, hat die Coronavirus-Epidemie (Kovid-19), die durch die Erhöhung der Zahl der Infizierten weltweit sehr schnell übertragen werden kann, die Bedeutung der Gewährleistung der sozialen Isolation durch Verringerung der sozialen Mobilität und des zwischenmenschlichen Kontakts hervorgehoben.

Andernfalls beschleunigt sich die Ausbreitung des Virus und erhöht den Behandlungsbedarf mit der Anzahl der Fälle. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies zu einer ernsthaften Verschlechterung der öffentlichen Gesundheit und Ordnung führen würde.

Das Rundschreiben erinnerte daran, dass mit dem Rundschreiben des Ministeriums vom 03.04.2020 alle Ein- und Ausfahrten auf dem Land-, Luft- und Seeweg aus 30 Provinzen mit Metropolenstatus und der Provinz Zonguldak bis Samstag, den 18. April 2020, bis 24:00 Uhr eingeschränkt / verboten wurden und dass der Zeitraum ab heute Abend abläuft. . In dem neuen Rundschreiben, in dem die Bedrohung durch epidemische Krankheiten in unserem Land wie auf der ganzen Welt weiterhin besteht, hat der Wissenschaftliche Ausschuss die Fortsetzung der Maßnahmen zur Bewältigung des durch diese Epidemie / Infektion verursachten Risikos im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Ordnung, die Gewährleistung der sozialen Isolation, die Wahrung der sozialen Distanz und die Kontrolle der Ausbreitungsgeschwindigkeit getroffen. und im Einklang mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und den Anweisungen von Präsident Recep Tayyip Erdoğan; Es wurde erklärt, dass es angemessen ist, die Beschränkung / das Verbot der Ein- und Ausreise in Großstädten und in der Provinz Zonguldak fortzusetzen.

Dabei
  • 1- Unsere 30 Provinzen mit Metropolenstatus (Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, Istanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Mya, Mya , Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, lanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van) und Provinz Zonguldak; Alle Ein- und Ausfahrten von den Landesgrenzen zu Lande, in der Luft und auf dem Seeweg (öffentliche Verkehrsmittel, Privatfahrzeuge und Fußgänger usw.) werden am Samstag, den 18. April 2020, ab 24.00:15 Uhr vorübergehend für einen Zeitraum von XNUMX Tagen gesperrt.
  • 2- Es ist wichtig, dass alle in diesen Provinzen lebenden / anwesenden Bürger für den angegebenen Zeitraum in ihren Provinzen bleiben.
  • 3- Die in den vorherigen Provinzen festgelegten Verfahren und Grundsätze sowie Ausnahmen der Einreise- / Ausreisebeschränkung gelten am Samstag, den 18. April, nach 24:00 Uhr.
In dem an die Gouvernements gesendeten Rundschreiben forderte das Innenministerium die Gouverneure / Distrikt-Gouverneure auf, die erforderlichen Entscheidungen unverzüglich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu treffen, um Probleme in der Praxis zu vermeiden und keine Beschwerden zu verursachen.
Das erforderliche Gerichtsverfahren wird im Rahmen von Artikel 282 des türkischen Strafgesetzbuchs in Bezug auf Verhaltensweisen eingeleitet, die eine Straftat gemäß der Bedingung des Verstoßes darstellen, insbesondere in Bezug auf die Geldbußen gemäß Artikel 195 des Gesetzes über öffentliche Hygiene gegenüber den Bürgern, die die getroffenen Entscheidungen nicht einhalten.

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