Was ist die Obergrenze der Befreiung von der Verbrauchsteuer für Behinderte?

SCT-Ausnahmeobergrenze für Behinderte
SCT-Ausnahmeobergrenze für Behinderte

Was ist die Obergrenze für die SCT-Befreiung 2020 für Menschen mit Behinderungen? Der wichtigste Faktor, der das SCT-Befreiungsrecht für behinderte Menschen bestimmt, ist die im Bericht des Disability Health Board angegebene Invaliditätsrate. Personen mit einer Invaliditätsrate von 90 Prozent und mehr können ein Auto besitzen, das von SCT ausgenommen ist. In Fällen, in denen diese Personen nicht fahren können, können ihre Angehörigen bis zum 3. Grad diese Fahrzeuge der behinderten Person nutzen, sofern sie über einen Führerschein der Klasse B verfügen. Personen mit einer Gesamtkörperfunktionsverlustrate von 90 Prozent oder mehr können diese Fahrzeuge auch nutzen, sofern sie angeben, dass sie kein Hindernis für das Fahren haben und über einen Führerschein der Klasse H verfügen. Damit behinderte Menschen mit einer orthopädischen Invaliditätsrate von 40 Prozent oder mehr, die im Bericht angegeben sind, von dieser Ausnahme profitieren können; Es sollte klargestellt werden, dass es für die Person kein Hindernis gibt, das mit einer speziellen Ausrüstung für ihre Behinderung vorbereitete Fahrzeug zu benutzen. Unter dieser Bedingung können sie jedoch von der SCT-Befreiung profitieren und ein Fahrzeug besitzen. Diese Fahrzeuge können nur für sich selbst verwendet werden.

Als wir in das Jahr 2020 eintraten, wurden die Gesetze zum Kauf von steuerlich ermäßigten Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen aktualisiert. Mit dieser Aktualisierung lag die Obergrenze, die 22,58 bei 2019 TL lag, mit einem Anstieg von 247.400 Prozent, der im Allgemeinen Kommuniqué des Steuerverfahrensgesetzes für die Steuerverwaltung festgelegt ist, laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung ab 2020 bei 303.200 TL . Menschen mit Behinderungen können ab 2020 Autos kaufen, deren Preis 303.200 TL einschließlich Steuern nicht überschreitet.

Die Entscheidung des Amtsblatts lautet wie folgt:

27. Dezember 2019 FREITAG Amtsblatt Nr.: 30991 (2. Wiederholung) HINWEIS des Ministeriums für Finanzen und Finanzen (Revenue Administration):

KOMMUNIKATION ÜBER DIE ÄNDERUNGEN DER UMSETZUNG ALLGEMEINE KOMMUNIKATION DER LISTE DER BESONDEREN VERBRAUCHSSTEUER (II) (SERIENNUMMER: 7)

ARTIKEL 1 - Das im Amtsblatt vom 18 veröffentlichte und mit der Nummer 4 veröffentlichte Allgemeine Kommuniqué zur Umsetzung der Liste der Sonderverbrauchsteuer (II); a) In den ersten Absätzen von (II / C / 2015) und (II / C / 29330) lauten die Ausdrücke von "1.2.1 TL" "1.3 TL", b) der dritte Teil (II / C / 247.400) ) Absatz "303.200 TL" wurde in "5.1 TL" geändert.

ARTIKEL 2 - Dieses Kommuniqué tritt am 1 in Kraft.

ARTIKEL 3 - Die Bestimmungen dieses Kommuniqués werden vom Minister für Finanzen und Finanzen ausgeführt.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*