Schallpflicht für Elektroautos

E Ladestation
E Ladestation

In Ländern der Europäischen Union ist es obligatorisch geworden, ein System zu haben, das bei niedrigen Geschwindigkeiten in neuen Elektro- und Hybridautos, die verkauft werden, Geräusche macht.

Elektroautos und Hybridfahrzeuge sind während der Fahrt sehr leise und daher im Verkehr schwer zu erkennen.

Modul, das bei niedrigen Geschwindigkeiten in allen neuen Elektro- und Hybridautos, die seit heute in Ländern der Europäischen Union (EU) verkauft werden, Geräusche macht wurde obligatorisch gemacht.

Es trat heute in Kraft, fünf Jahre nachdem es 2014 vom Europäischen Parlament genehmigt wurde.

Bei Geschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern müssen sie über ein Modul verfügen, das einen Klang von mindestens 56 dB (Dezibel) erzeugt, und die Lautstärke muss sich je nach Geschwindigkeit ändern.

In Gebrauch befindliche Elektroautos müssen bis 2021 ein schallemittierendes Modul installieren.

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